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Wohnungsrechtslöschung – Nichtigkeit des Kaufvertrages – Sittenwidrigkeit

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In einem außergewöhnlichen Fall vor dem Amtsgericht München wurde ein Ehemann dazu verpflichtet, das gemeinsame Familienheim an seine Frau zurückzuübertragen, nachdem er es ihr weit unter Wert abgekauft hatte. Der Kaufvertrag aus dem Jahr 2013 wurde für sittenwidrig erklärt, da der Mann nur ein Drittel des Verkehrswertes zahlte und sich dabei eine alte Vollmacht zunutze machte, die das Gericht ebenfalls für unwirksam erklärte. Nun muss die Frau zwar einen Teil des Kaufpreises erstatten, erhält aber ihr Haus zurück. Zum vorliegenden Urteil Az.: 520 F 11857/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht München Datum: 10.08.2022 Aktenzeichen: 520 F 11857/19 Verfahrensart: Berichtigung des Grundbuchs Rechtsbereiche: Familienrecht, Immobilienrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Ehefrau, die die Berichtigung des Grundbuchs fordert. Sie argumentiert, dass der Antragsgegner seine Vollmacht missbraucht hat, um die Immobilie zu seinen Gunsten zu übertragen, und dass der Kaufvertrag sittenwidrig war. Antragsgegner: Ehemann, der behauptet, die Immobilienübertragung sei gerechtfertigt gewesen. Er argumentiert, dass die gewählte Konstruktion langfristig unvorteilhaft für ihn gewesen wäre und erhebt ein Zurückbehaltungsrecht für bereits geleistete Zahlungen. Um was ging es? Sachverhalt: Das Ehepaar plante ursprünglich, dass die Antragstellerin Alleineigentümerin einer Immobilie wird, um sie vor Gläubigern des Antragsgegners zu schützen. Der Antragsgegner erhielt eine notariell beglaubigte Vollmacht, die Immobilie zu verkaufen. Im Jahr 2013 nutzte der Antragsgegner diese Vollmacht, um die Immobilie an sich selbst zu übertragen und zahlte an die Antragstellerin einen Kaufpreis in


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