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Verkehrsunfall – Werkstattrisiko

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Wegen gerade einmal 66,05 Euro stritten sich eine Leasingnehmerin und eine Versicherung vor dem Amtsgericht München – und lieferten sich dabei einen handfesten Rechtsstreit um die Frage, wer bei kleineren Unfallschäden das Werkstattrisiko trägt. Das Gericht stellte klar: Die finanzielle Situation des Geschädigten spielt dabei keine Rolle.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht München
Datum: 01.06.2022
Aktenzeichen: 336 C 3224/22
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Die Klägerin ist die Leasingnehmerin eines Fahrzeugs, welches in einen Unfall verwickelt war. Sie macht im eigenen Namen die Brutto-Reparaturkosten geltend und hat eine Abtretungserklärung bezüglich der betreffenden Ansprüche vorgelegt.
Beklagte: Die Beklagte wird im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs für die Reparaturkosten des Unfallfahrzeugs belangt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin forderte Ersatz für die Reparaturkosten eines Fahrzeugs, das in einen Unfall verwickelt war. Es wurde eine Abtretungserklärung für die Ansprüche aus dem Leasingvertrag vorgelegt, und die Klägerin machte die Reparaturkosten geltend.
Kern des Rechtsstreits: Der Streit konzentrierte sich darauf, ob die Klägerin das Werkstattrisiko zu tragen hat oder ob dieses beim Schädiger verbleibt. Das Gericht klärte, ob die männliche Bezahlung der Rechnung ausschlaggebend für die Risikoübertragung ist.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 66,05 € nebst Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Begründun[…]


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