Wendete ein Autofahrer auf der Staatsstraße 2116, übersah dabei einen anderen Wagen und verursachte einen Unfall, muss er nun für 80 Prozent des Schadens aufkommen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Zahlung von über 2.300 Euro, da er gleich doppelt gegen die Verkehrsregeln verstieß und den Unfall hätte vermeiden können. Obwohl der Unfallgegner mit 75 km/h unterwegs war, sah das Gericht den Wendenden in der Hauptverantwortung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 341 C 16141/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 12.10.2022
- Aktenzeichen: 341 C 16141/21
- Verfahrensart: Schadensersatzverfahren nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Besitzer des unfallgeschädigten Fahrzeugs, der Schadensersatz für verschiedene Kosten (Wiederbeschaffung, Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Standgebühr und An- und Abmeldekosten) sowie außergerichtliche Anwaltskosten geltend macht. Er argumentiert, dass der Unfall durch die Missachtung der Vorfahrt und ein abruptes Wendemanöver des Beklagtenfahrzeugs verursacht wurde.
- Beklagte: Fahrer des Beklagtenfahrzeugs (haftplichtversichert bei einer Versicherung), die die Ansprüche abwehren. Sie behaupten, dass der Unfall teilweise durch den Kläger verursacht wurde, der in einer unklaren Verkehrslage trotz Überholverbots versuchte, das Beklagtenfahrzeug zu überholen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall auf einer Staatsstraße kam es zu einer Kollision zwischen dem Fahrzeug des Klägers und dem des Beklagten, der unmittelbar nach der Einfahrt auf die Staatsstraße wendete und die Vorfahrt missachtete. Der Kläger hat umfangreiche Schadensersatzansprüche geltend gemacht, während die Beklagtenseite nur teilweise vorgerichtlich zahlte.
- Kern des Rechtsstreits: Die wesentliche Frage war die Haftungsverteilung und die Höhe des zu ersetzenden Schadens.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht verurteilte die Beklagten gemeinsam zur Zahlung eines weiteren Schadensersatzbetrags in Höhe von 2.325,21 Euro zuzüglich Zinsen sowie weiterer Anwaltskosten an den Kläger. Die Klage wurde im Übrigen abgewiesen. Die Haftung wurde im Verhältnis von 20:80 zu Lasten der Beklagtenseite festgelegt.
- Begründung: Aufgrund der Vorfahrtsmissachtung und des Wendemanövers des Beklagtenfahrzeugs wurde eine Hauptschuld von 80 % festgestellt. Der Kläger konnte jedoch nicht alle geltend gemachten Kosten ausreichend darlegen, insbesondere Mietwagenkosten. Das Gericht griff daher auf eine Schätzung anhand des Marktpreisspiegels zurück.
- Folgen: Die Beklagten haften für den Großteil des Schadens. Das Urteil verdeutlicht die hohe Verantwortung beim Wenden und Vorfahrtmissachtung im Straßenverkehr. Es spricht auch das Vertrauen des Unfallgeschädigten an Abschleppdienste an. Der Kläger trägt anteilige Prozesskosten.
Überhöhte Abschleppkosten: Ein Gerichtsurteil zu Schadensregulierung nach Unfall
Nach einem Verkehrsunfall stehen Betroffene oft vor komplexen Herausforderungen bei der Schadensregulierung. Besonders knifflig wird es, wenn Abschleppdienste unverhältnismäßig hohe Kosten für ihre Leistungen verlangen und dadurch das sogenannte Hakenrisiko entsteht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung und Unfallfolgen erfordern eine sorgfältige Dokumentation und Prüfung der angefallenen Kosten….