Wendete ein Autofahrer auf der Staatsstraße 2116, übersah dabei einen anderen Wagen und verursachte einen Unfall, muss er nun für 80 Prozent des Schadens aufkommen. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Zahlung von über 2.300 Euro, da er gleich doppelt gegen die Verkehrsregeln verstieß und den Unfall hätte vermeiden können. Obwohl der Unfallgegner mit 75 km/h unterwegs war, sah das Gericht den Wendenden in der Hauptverantwortung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 341 C 16141/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht München Datum: 12.10.2022 Aktenzeichen: 341 C 16141/21 Verfahrensart: Schadensersatzverfahren nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Besitzer des unfallgeschädigten Fahrzeugs, der Schadensersatz für verschiedene Kosten (Wiederbeschaffung, Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Standgebühr und An- und Abmeldekosten) sowie außergerichtliche Anwaltskosten geltend macht. Er argumentiert, dass der Unfall durch die Missachtung der Vorfahrt und ein abruptes Wendemanöver des Beklagtenfahrzeugs verursacht wurde. Beklagte: Fahrer des Beklagtenfahrzeugs (haftplichtversichert bei einer Versicherung), die die Ansprüche abwehren. Sie behaupten, dass der Unfall teilweise durch den Kläger verursacht wurde, der in einer unklaren Verkehrslage trotz Überholverbots versuchte, das Beklagtenfahrzeug zu überholen. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall auf einer Staatsstraße kam es zu einer Kollision zwischen dem Fahrzeug des Klägers und dem des Beklagten, der unmittelbar nach der Einfahrt auf die Staatsstraße wendete u
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Hamm 3. Strafsenat Az: III-3 RVs 72/10, 3 RVs 72/10 Urteil vom 30.09.2010 Das angefochtene Urteil wird im Maßregelausspruch aufgehoben. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Angeklagte. Die Revisionsgebühr wird jedoch um 15 % ermäßigt. In diesem Umfang trägt auch die […]