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Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr – Geldstrafe und Fahrverbot

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Ein 31-jähriger Kaufmann raste im Richard-Strauss-Tunnel in München einer Frau mit dem Audi A5 seiner Mutter so dicht auf, dass diese sein Kennzeichen nicht mehr erkennen konnte und musste sich anschließend wegen Nötigung und Beleidigung vor Gericht verantworten. Nachdem er die Frau überholt hatte, bremste er sie grundlos aus und zeigte ihr den Mittelfinger, was ihm eine Geldstrafe von 1.800 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot einbrachte. Die Geschädigte konnte den Vorfall mit Fotos belegen, die sie und ihre Tochter während der Fahrt gemacht hatten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 943 Cs 412 Js 158569/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Datum: 19.05.2022
  • Aktenzeichen: 943 Cs 412 Js 158569/21
  • Verfahrensart: Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • G2. F. (Angeklagter): Der Angeklagte wurde aufgrund von Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt. Er bestritt den Vorfall im R.-St.-Tunnel und behauptete, zur Tatzeit woanders gewesen zu sein. Dennoch gestand er durch seinen Verteidiger, am 31.03.2021 mit dem besagten Fahrzeug gefahren zu sein.
  • Zeugin (Geschädigte): Die Geschädigte schilderte, wie ihr Fahrzeug im Straßenverkehr bedrängt und abgebremst wurde. Sie erkannte das Fahrzeug des Angeklagten und bestätigte das Kennzeichen. Sie und ihre Tochter waren Zeugen der Beleidigung durch den Angeklagten in Form eines ausgestreckten Mittelfingers.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Am 31.03.2021 fuhr der Angeklagte G2. F. im R.-St.-Tunnel auf das vorausfahrende Fahrzeug der Zeugin dicht auf, überholte es und bremste es dann ohne verkehrsbedingten Anlass stark aus. Anschließend beleidigte er die Zeugin mit einer obszönen Geste.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Angeklagte die Tat vollzogen hat und ob sein Verhalten den Straftatbestand der Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung erfüllt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde ihm ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt.
  • Begründung: Das Gericht überzeugte die Aussage der Zeugin und stützte das Urteil auf diese sowie auf die in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise, einschließlich der Lichtbilder. Die Tat wurde als verwerflich eingestuft, da der Angeklagte absichtlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs und eine Gesundheitsgefährdung für ein geringwertiges Ziel in Kauf nahm.
  • Folgen: Der Angeklagte muss die Geldstrafe bezahlen und darf drei Monate lang keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Er trägt auch die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

Aggressives Fahrverhalten: Rechtsfolgen und Konsequenzen im Straßenverkehr

Der Straßenverkehr ist ein Bereich, in dem Emotionen schnell hochkochen können. Aggressive Verhaltensweisen wie Nötigung und Beleidigung gehören leider zum Alltag vieler Verkehrsteilnehmer und stellen nicht nur ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sondern haben auch rechtliche Konsequenzen. Die Rechtslage im Straßenverkehrsrecht macht deutlich, dass solche Verhaltensmuster keineswegs folgenlos bleiben. Verkehrsdelikte wie Nötigung oder Beleidigung können mit empfindlichen Strafen wie Geldstrafen, Punkten im Fahreignungsregister oder sogar Fahrverboten geahndet werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und aggressives Fahrverhalten zu unterbinden….


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