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Rechtsanwälte Kotz GbR

Formerfordernis für ein eigenhändiges Testament

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein handbeschriebener Briefumschlag mit dem Vermerk „Rest Dir“ und einem Pfeil, der auf einen Aufkleber mit dem Namen des Antragstellers zeigt, sorgte für einen Erbstreit vor dem Amtsgericht München. Der Antragsteller sah sich als Alleinerbe, doch das Gericht entschied, dass der Briefumschlag nicht die notwendigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament erfüllt. Die maschinell erstellte Beschriftung des Aufklebers wurde dabei als entscheidendes Kriterium für die Formunwirksamkeit gewertet.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht München
Datum: 01.12.2022
Aktenzeichen: 618 VI 1071/22
Verfahrensart: Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Antragsteller: Der Antragsteller beantragte die Erteilung eines Erbscheins, da er sich als alleinigen Erben der Erblasserin sah. Seine Argumentation basierte auf einem Briefumschlag, auf welchem handschriftlich „Rest Dir“ stand, verbunden mit einem Pfeil zu einem maschinenschriftlichen Aufkleber mit seinem Namen.
Erblasserin: Die Verfasserin des Briefumschlags, deren Unterschrift auf diesem vorhanden ist. Es wurde diskutiert, ob ein Testierwille bestand.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Antragsteller legte einen Briefumschlag vor, der mit „Rest Dir“ beschriftet war und einen Pfeil zu einem Aufkleber mit seinem Namen zeigte. Er meinte, dies stelle eine letztwillige Verfügung dar, die ihn als Erben einsetze.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Briefumschlag mit den handschriftlichen Notizen und dem Aufkleber als wirksames Testament angesehen werden kann, um den Antragsteller als Erben zu benennen.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Antrag auf Erteilung des Erbsche[…]


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