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Formerfordernis für ein eigenhändiges Testament

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein handbeschriebener Briefumschlag mit dem Vermerk „Rest Dir“ und einem Pfeil, der auf einen Aufkleber mit dem Namen des Antragstellers zeigt, sorgte für einen Erbstreit vor dem Amtsgericht München. Der Antragsteller sah sich als Alleinerbe, doch das Gericht entschied, dass der Briefumschlag nicht die notwendigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament erfüllt. Die maschinell erstellte Beschriftung des Aufklebers wurde dabei als entscheidendes Kriterium für die Formunwirksamkeit gewertet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 618 VI 1071/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Datum: 01.12.2022
  • Aktenzeichen: 618 VI 1071/22
  • Verfahrensart: Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
  • Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Der Antragsteller beantragte die Erteilung eines Erbscheins, da er sich als alleinigen Erben der Erblasserin sah. Seine Argumentation basierte auf einem Briefumschlag, auf welchem handschriftlich „Rest Dir“ stand, verbunden mit einem Pfeil zu einem maschinenschriftlichen Aufkleber mit seinem Namen.
  • Erblasserin: Die Verfasserin des Briefumschlags, deren Unterschrift auf diesem vorhanden ist. Es wurde diskutiert, ob ein Testierwille bestand.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller legte einen Briefumschlag vor, der mit „Rest Dir“ beschriftet war und einen Pfeil zu einem Aufkleber mit seinem Namen zeigte. Er meinte, dies stelle eine letztwillige Verfügung dar, die ihn als Erben einsetze.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Briefumschlag mit den handschriftlichen Notizen und dem Aufkleber als wirksames Testament angesehen werden kann, um den Antragsteller als Erben zu benennen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag auf Erteilung des Erbscheins wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Briefumschlag kein formgültiges Testament darstellt. Es fehlte an einem eindeutigen Testierwillen und einer wirksamen Erbeinsetzung gemäß § 2247 BGB. Die Interpretation der Worte „Rest Dir“ zugunsten des Antragstellers sei nicht genügend, und der maschinenschriftliche Aufkleber könne nicht als Beleg für eine letztwillige Verfügung herangezogen werden.
  • Folgen: Der Antragsteller erhält keinen Erbschein und gilt somit nicht als Alleinerbe. Das Urteil macht deutlich, dass die gesetzlichen Formerfordernisse für Testamente strikt eingehalten werden müssen.

Gerichtsurteil beleuchtet die Bedeutung eines rechtsgültigen Testaments

Die Gestaltung eines eigenhändigen Testaments ist eine sehr persönliche und bedeutsame Angelegenheit. Menschen möchten sicherstellen, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod genau so verteilt wird, wie sie es sich vorstellen. Das Testamentrecht bietet dabei klare Rahmenbedingungen, wie ein rechtsgültiges Einzeltestament aufgesetzt werden kann. Wer ein Testament handschriftlich verfassen möchte, muss spezifische rechtliche Formerfordernisse beachten. Diese Formerfordernisse sollen sicherstellen, dass der letzte Wille des Erblassers eindeutig und unverfälscht festgehalten wird. Das Ziel ist es, bei der Erbfolge Klarheit zu schaffen und mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Ein konkreter Gerichtsfall zeigt nun exemplarisch, wie wichtig die präzise Einhaltung dieser Formvorschriften beim Testament aufsetzen tatsächlich ist….


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