Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Leipzig
Datum: 10.09.2024
Aktenzeichen: 2 T 446/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Räumungsschutzantrags
Rechtsbereiche: Zwangsvollstreckungsrecht
Beteiligte Parteien:
Schuldnerin (Antragstellerin): Die Schuldnerin hat beantragt, die Vollstreckung eines Räumungsbeschlusses auszusetzen, da die Zwangsräumung ihrer Wohnung wegen ihrer psychischen Gesundheit (Suizidalität) eine sittenwidrige Härte darstelle.
Amtsgericht Borna (Vorinstanz): Hat den Räumungsschutzantrag der Schuldnerin zurückgewiesen, da keine genügenden Anhaltspunkte für eine sittenwidrige Härte vorlagen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Schuldnerin stellte einen Antrag auf Räumungsschutz gegen eine bevorstehende Zwangsräumung ihrer Wohnung. Zur Unterstützung ihres Antrags legte sie medizinische Dokumente vor, die ihre psychische Instabilität, insbesondere Suizidalität, belegen sollten. Der Antrag wurde vom Amtsgericht Borna abgelehnt.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage ist, ob die Zwangsvollstreckung in Form einer Räumungsvollstreckung eine sittenwidrige Härte für die Schuldnerin darstellt, die ihre psychische Gesundheit ernsthaft gefährden würde.
Was wurde entsc[…]