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WEG-Verwalter darf nicht frei über Gemeinschaftskonto verfügen

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In einem ungewöhnlichen Fall vor dem Landgericht München I musste eine Wohnungseigentümergemeinschaft 40.000 Euro zurückzahlen, die ihre ehemalige Verwalterin unberechtigt von einem Treuhandkonto abgezweigt hatte. Die Gelder waren Teil eines Millionenbetrugs durch die Geschäftsführerin der insolventen Verwaltungsfirma, die systematisch Hausgelder veruntreut hatte. Obwohl die WEG selbst Opfer des Betrugs geworden war, musste sie die Gelder zurückzahlen, da das Gericht das Treuhandkonto als ihr Eigentum ansah. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 6541/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München I Datum: 28.12.2023 Aktenzeichen: 5 O 6541/22 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen ungerechtfertigter Bereicherung Rechtsbereiche: Bereicherungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch eine neue Verwalterin, die H### GmbH. Die Klägerin fordert die Rückzahlung von 40.000 Euro und die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Sie argumentiert, dass das Konto, von dem die Überweisungen ausgingen, treuhänderisch für sie geführt wurde und somit ihr Rückzahlungsanspruch zusteht. Beklagte: Eine andere Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie erhielt die strittigen Zahlungen und beantragt die Abweisung der Klage. Die Beklagte gibt an, dass die Beträge von der W### mbH, der ehemaligen Verwalterin, überwiesen wurden und bezweifelt einen Rückzahlungsanspruch der Klägerin. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung von insgesamt 40.000 Euro, die in zwei Überweisungen von einem Treuhandkonto der Klägerin auf das Konto der Beklagten geleitet wurden. Der Verwalter der Klägerin, die W### mbH, beging Veruntreuungen, was zur Insolvenz führte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale


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