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WEG – Dachgeschossausbau – Eigentümerhaftung für Baumängel

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In einem Münchner Mehrfamilienhaus eskaliert der Streit um einen Dachgeschossausbau. Wegen gravierender Baumängel verurteilt das Landgericht München I die ehemalige Eigentümerin der Wohnung zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 434.000 Euro an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Beklagte hatte das Dachgeschoss ausbauen lassen, dabei aber zahlreiche Pflichten verletzt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 10018/22 WEG | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München I Datum: 10.07.2024 Aktenzeichen: 1 S 10018/22 WEG Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Baurecht, Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), die Ansprüche wegen Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum geltend macht, die beim Ausbau und der Aufstockung des Dachgeschosses entstanden sind. Beklagte zu 1: Ehemalige Eigentümerin des Dachgeschosses. Verursachte laut Klägerin im Zuge des Ausbaus Mängel am Gemeinschaftseigentum. Beklagte zu 2: War bis zum 17.06.2016 die persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1. Beklagte zu 3: Ist seit dem 18.06.2016 die persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1. Streithelferin zu 1: Generalunternehmerin, die mit dem Ausbau und der Aufstockung des Dachgeschosses beauftragt war. Sie hat ebenfalls Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil begründet. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin machte Ansprüche gegen die Beklagte zu 1 geltend wegen Mängeln und Schäden, die beim Ausbau des Dachgeschosses entstanden und das Gemeinschaftseigentum betrafen. Der Ausbau, ermöglicht durch die Gemeinschaftsordnung, führte zu baulichen Veränderungen und Mängeln, die nun von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer b


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