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WEG – Beschlussanfechtung bei Zahlungsunwilligkeit des Mehrheitseigentümers

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Eine Hamburger Eigentümerin wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine Sonderumlage von 100.000 Euro, die aufgrund ihrer eigenen ausbleibenden Hausgeldzahlungen beschlossen wurde. Doch das Amtsgericht Hamburg-St. Georg durchschaut ihr Manöver und wirft ihr rechtsmissbräuchliches Handeln vor, da sie die finanzielle Schieflage der Eigentümergemeinschaft selbst verursacht hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen, die entstehen können, wenn Mehrheitseigentümer ihre Machtposition auszunutzen versuchen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Datum: 06.12.2024
Aktenzeichen: 980a C 13/24 WEG
Verfahrensart: Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung
Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Eigentümerin einer Gewerbeeinheit und mehrerer Wohnungen, die sich gegen einen Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage wendet. Die Klägerin argumentiert, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäß in der Einladung zur Eigentümerversammlung aufgenommen wurde, was ihre Möglichkeit zur angemessenen Teilnahme an der Entscheidung eingeschränkt habe.
Beklagte: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welche die Forderung nach einer Sonderumlage unterstützt. Sie argumentiert, dass die kurzfristige Notwendigkeit einer Sonderumlage wegen der finanziellen Schwierigkeiten der Klägerin, die ihre Hausgeldzahlungen eingestellt hatte, gerechtfertigt war.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin hatte ihre Hausgeldzahlungen eingestellt, was zu finanziellen Schwierigkeiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft führte. Um diese Liquiditätslücke zu schließen, wurde in einer Eigentümerversammlung, zu der kurzfristig eingeladen wurde, eine Sonderumlage beschlossen. Der Beschluss wurde gefasst, um di[…]


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