Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Datum: 06.12.2024
Aktenzeichen: 980a C 13/24 WEG
Verfahrensart: Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung
Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eigentümerin einer Gewerbeeinheit und mehrerer Wohnungen, die sich gegen einen Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage wendet. Die Klägerin argumentiert, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäß in der Einladung zur Eigentümerversammlung aufgenommen wurde, was ihre Möglichkeit zur angemessenen Teilnahme an der Entscheidung eingeschränkt habe.
Beklagte: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welche die Forderung nach einer Sonderumlage unterstützt. Sie argumentiert, dass die kurzfristige Notwendigkeit einer Sonderumlage wegen der finanziellen Schwierigkeiten der Klägerin, die ihre Hausgeldzahlungen eingestellt hatte, gerechtfertigt war.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin hatte ihre Hausgeldzahlungen eingestellt, was zu finanziellen Schwierigkeiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft führte. Um diese Liquiditätslücke zu schließen, wurde in einer Eigentümerversammlung, zu der kurzfristig eingeladen wurde, eine Sonderumlage beschlossen. Der Beschluss wurde gefasst, um di[…]