Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Datum: 13.12.2024
Aktenzeichen: 980b C 40/23 WEG
Verfahrensart: Schadensersatzklage im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohneigentum
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, WEG-Recht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eine Wohneigentümergemeinschaft, vertreten durch ihre Verwaltung. Sie argumentiert, dass der ehemalige Verwalter pflichtwidrig gehandelt habe, indem er es unterlassen habe, Fördermittel für den Fensteraustausch zu beantragen, was zu einem erheblichen finanziellen Schaden in Höhe von 38.051,16 Euro geführt habe.
Beklagter: Ehemaliger Verwalter der Klägerin. Er behauptet, dass die Ausbreitung des Coronavirus die Durchführung weiterer Maßnahmen verhinderte und er aufgrund fehlender Mieterdaten nicht in der Lage war, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Außerdem behauptet er, dass die Fördermittel ohnehin möglicherweise nicht bewilligt worden wären.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Beklagte, früherer Verwalter der Klägerin, unterließ es, Fördermittel für einen von der Eigentümerversammlung beschlossenen Fensteraustausch zu beantragen. Die Klägerin verlangt nun Schadensersatz in der Höhe der nicht mehr möglichen Fördermittel, da die Frist für die Beantragung abgelaufen ist.
Kern des Rechtsstreits: Die ze[…]