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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verminderte Erwerbsfähigkeitsrente – Prüfung auf Grundlage objektiv-klinischer ärztlicher Befunde

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Eine 59-jährige Erzieherin aus Baden-Württemberg scheiterte vor dem Landessozialgericht mit ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Trotz psychischer Belastungen attestierten Gutachter und Gericht der ehemaligen Erzieherin eine Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Stunden täglich in einem anderen Berufsfeld. Das Urteil hebt eine vorherige Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg auf, welches der Klägerin eine befristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 R 590/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: 26.09.2024 Aktenzeichen: L 10 R 590/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine 1964 geborene Frau, die Rente wegen voller Erwerbsminderung beansprucht. Sie argumentiert, dass ihre psychische Gesundheit, insbesondere eine rezidivierende depressive Störung und Schizophrenie, sie an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit hindere. Beklagte: Deutsche Rentenversicherung, die den Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufgrund fehlender medizinischer Voraussetzungen abgelehnt hat. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin begehrte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung für den Zeitraum von 01.03.2024 bis 28.02.2026. Sie hatte eine wechselvolle berufliche Laufbahn und zuletzt als Erzieherin gearbeitet. Seit mehreren Jahren leidet sie nach eigenen Angaben an psychischen Problemen, die sie als so schwerwiegend ansieht, dass sie behauptet, arbeitsunfähig zu sein. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Klägerin aufgrund ihrer psychischen Gesundheitsprobleme als voll erwerbsgemindert anzusehen sei und somit Anspruch auf eine entsprechende Rente habe. Was wurde entschieden?


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