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Schadensersatzanspruch – Verschweigens von Anrechten im Versorgungsausgleichsverfahren

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Verschwiegene Riester-Rente sorgt für Zoff nach der Scheidung! Ehefrau verklagt Ex-Mann wegen fehlender Angaben im Versorgungsausgleich – doch ihr Anspruch ist bereits verjährt. Das Amtsgericht Lübeck entschied, dass die dreijährige Frist mit Rechtskraft des Versorgungsausgleichs beginnt, auch wenn die finanziellen Folgen erst später spürbar werden.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Lübeck
Datum: 14.08.2023
Aktenzeichen: 120 F 11/23
Verfahrensart: Versorgungsausgleichsverfahren
Rechtsbereiche: Familienrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

Antragstellerin: Eine Frau, die Schadensersatz fordert, da ihr ehemaliger Ehemann einen Altersvorsorgevertrag im Versorgungsausgleichsverfahren verschwiegen hat. Sie argumentiert, dass dieser Vertrag ausgeglichen werden müsste und sie einen finanziellen Schaden erlitten habe.
Antragsgegner: Der ehemalige Ehemann der Antragstellerin, der im Versorgungsausgleichsverfahren seinen Riester-Vertrag nicht angegeben hat. Er bestreitet eine Kenntnis zu diesem Zeitpunkt und erhebt die Einrede der Verjährung.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Parteien stritten um Schadensersatz, weil der Antragsgegner in einem Versorgungsausgleichsverfahren ein kapitalgedecktes Altersvorsorgeanrecht nicht angegeben hatte. Während der Ehe schlossen beide Parteien Riester-Verträge ab. Bei der Scheidung wurde nur der Vertrag der Antragstellerin berücksichtigt, während der Antragsgegner seinen Vertrag verschwiegen hat.
Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Punkt des Rechtsstreits war die Frage, ob der Schadensersatzanspruch der Antragstellerin gegen den Antragsgegner wegen der Nichtangabe des Vertrags verjährt ist.

Was wurde entschieden?

Entsc[…]


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