Sizilien-Urlaub endet im Gänse-Chaos: Wegen eines überbuchten Hotels musste eine Touristin mehrmals umziehen und landete schließlich in einem Zimmer mit Blick auf einen von Gänsen bevölkerten Hinterhof. Das Amtsgericht München sprach ihr zwar eine Reisepreisminderung zu, doch die entgangene Urlaubsfreude wollte das Gericht nicht ersetzen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Rechte von Pauschalreisenden bei Hotelmängeln. Zum vorliegenden Urteil Az.: 264 C 17870/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht München
- Datum: 03.11.2023
- Aktenzeichen: 264 C 17870/23
- Verfahrensart: Zivilprozess über Reisemangel bei Pauschalreise
- Rechtsbereiche: Reiserecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Die Klägerin buchte eine Pauschalreise nach Sizilien und argumentierte, der Reiseveranstalter habe einen Mangel verursacht, indem er sie in einem nicht gebuchten Hotel untergebracht habe. Sie forderte eine Minderung des Reisepreises sowie Schadensersatz für die entstandenen Mehrkosten.
- Beklagte: Der Reiseveranstalter, der die Pauschalreise anbot, bestritt, dass ein übermäßiger Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz bestehe und beglich bereits einen Betrag vorgerichtlich.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin buchte eine Pauschalreise und wurde nach Behauptung wegen einer Überbuchung im gebuchten Hotel in einem Alternativhotel untergebracht. Sie forderte eine Preisminderung und Schadensersatz wegen Mängeln während der ersten beiden Reisetage. Der Reiseveranstalter erstattete bereits einen Teilbetrag vorgerichtlich.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Klägerin Anspruch auf eine weitere Minderung des Reisepreises sowie Schadensersatz hat, und ob sie für die Mitreisende Ansprüche geltend machen kann.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.
- Begründung: Das Gericht entschied, dass der bereits erstattete Betrag die berechtigten Ansprüche der Klägerin übersteigt und dieser Minderungs- sowie Schadensersatzanspruch somit erloschen ist. Zudem scheiterten weitere Schadenersatzansprüche an mangelnden erheblichen Beeinträchtigungen der gesamten Reise und fehlender Aktivlegitimation hinsichtlich der Mitreisenden.
- Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Da die berechtigten Erwartungen in Bezug auf den Reisepreis erfüllt wurden und aufgrund der Kostenlage kein weitergehender Anspruch besteht, wird deutlich, dass solche Dienstleistungen als Gesamtpaket zu betrachten sind.
Reiserecht: Verbraucheransprüche bei Hoteländerungen während Pauschalreisen
Das Reiserecht bietet Verbrauchern umfassende Schutzrechte bei Unstimmigkeiten während einer Pauschalreise. Ein besonders sensibler Bereich sind Änderungen der Hotelunterbringung, die erhebliche Auswirkungen auf die Urlaubsqualität haben können. Die Reiserechtslage sieht für Reisende klare Ansprüche vor, wenn das gebuchte Hotel nicht den vertraglich vereinbarten Bedingungen entspricht. Ob Hotelwechsel, Überbuchung oder Unterbringung in einer Ersatzunterkunft – Urlauber haben grundsätzlich Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn wesentliche Reisemerkmale nicht eingehalten werden. Der nun folgende Gerichtsfall zeigt exemplarisch, wie Verbraucherrechte in der Praxis durchgesetzt werden können und welche Ansprüche Reisende bei Unterbringungsänderungen geltend machen können….