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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtmäßigkeit Ausübung Vorkaufsrecht nach Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

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Ein denkmalgeschütztes Hotel in G. sorgt für juristischen Zündstoff: Die Stadt wollte ihr Vorkaufsrecht ausüben, um Einfluss auf die Zukunft des stadtbildprägenden Gebäudes zu nehmen. Das Verwaltungsgericht Minden kippte den Beschluss jedoch und stärkte damit die Rechte des privaten Investors, der bereits konkrete Pläne für die Renovierung und den Betrieb des Hotels vorgelegt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 K 2365/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgericht Minden Datum: 25.09.2024 Aktenzeichen: 9 K 2365/23 Verfahrensart: Anfechtungsklage Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Denkmalschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer von Grundstücken in der Stadt G., die unter Denkmalschutz stehen. Er beabsichtigte, das Grundstück zu verkaufen und klagte gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Beklagte. Beklagte: Gemeinde, die das Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ausüben wollte, um die dauerhafte Erhaltung des Denkmals zu sichern. Argumentierte, dass der Erhalt der denkmalgeschützten Fassade im öffentlichen Interesse sei. Beigeladene: Käufer der Grundstücke, die keinen eigenen Antrag stellte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verkaufte seine denkmalgeschützten Grundstücke an die Beigeladene. Die Beklagte wollte ein Vorkaufsrecht aus dem Denkmalschutzgesetz NRW geltend machen, mit dem Ziel, die Erhaltung des Denkmals und eine städtebauliche Aufwertung sicherzustellen. Kern des Rechtsstreits: Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Vorkaufsrecht der Gemeinde rechtmäßig war. Strittig war, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts auf fehlende Erhaltungspflicht des Erwerbers gestützt werden konnte, insbesondere da es keine objekt


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