Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Marl
Datum: 27.07.2022
Aktenzeichen: 36 F 180/21
Verfahrensart: Unterhaltsverfahren
Rechtsbereiche: Familienrecht, Unterhaltsrecht
Beteiligte Parteien:
Antragsteller: Das Kind, vertreten durch die Kindesmutter. Der Antragsteller fordert eine Erhöhung des Kindesunterhalts, da sich das Einkommen des Antragsgegners erhöht hat. Die Kindesmutter betreut das Kind trotz Wohnens bei den Großeltern intensiv und ist somit von der Barunterhaltspflicht befreit.
Antragsgegner: Vater des Antragstellers. Er ist der Meinung, der Unterhalt solle gesenkt werden, da das Kind bei den Großeltern lebt und die Kindesmutter ebenfalls barunterhaltspflichtig sei. Er behauptet, es gäbe eine mündliche Vereinbarung zur Herabsetzung des Unterhalts.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Antragsteller, ein Kind, lebt bei den Großeltern, und die Kindesmutter betreut ihn dort regelmäßig. Der Antragsgegner zahlte bisherigen Unterhalt gemäß einem Vergleich aus dem Jahr 2018. Der Antragsteller beansprucht nun eine Erhöhung des Unterhalts, da das Einkommen des Antragsgegners gestiegen ist.
Kern des Rechtsstreits: Kernfrage ist, ob und in welcher Höhe der Antragsgegner Kindesunterhalt zahlen muss, obwohl das Kind bei den Großeltern lebt und ob die Kindesmutter unterhaltspflichtig ist.
Was wurde entschieden?
Ent[…]