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Zustandekommen von Realverträgen für Energie-Grundversorgung mit Erbengemeinschaft

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit musste sich ein Mann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten, weil er sich weigerte, fast 100.000 Euro für Strom, Gas und Wasser zu zahlen. Der Streitpunkt: Die Kosten entstanden für Mietshäuser, die er gemeinsam mit seiner Schwester geerbt hatte, und der Energieversorger klagte ihn als Miterben und Hausverwalter an. Das Gericht entschied zugunsten des Versorgers und verurteilte den Mann zur Zahlung der offenen Rechnungen, selbst für Wohnungen, die zwischenzeitlich leer standen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Datum: 27.12.2023
Aktenzeichen: 16 U 37/22
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Erbrecht, Energieversorgungsrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Versorgungsunternehmen, das Versorgung mit Strom, Erdgas, und Wasser an Erbengemeinschaft oder Miteigentümergemeinschaften abrechnet. Argumentiert, dass durch sozialtypisches Verhalten konkludente Versorgungsverträge zustande gekommen sind und erhebt Ansprüche auf Zahlung und Zutritt zu den Liegenschaften.
Beklagter: Miterbe und Miteigentümer der streitgegenständlichen Liegenschaften. Bestreitet das Zustandekommen von Verträgen, die Rechnungstellung und die Höhe der abgerechneten Beträge. Hält die Verurteilung zur Duldung der Zählerentfernung für fehlerhaft, da es sich um gesamthänderisches Eigentum der Erbengemeinschaft handelt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin stellte dem Beklagten Rechnungen für die Versorgung der Liegenschaften mit Strom, Erdgas und Wasser aus und forderte Zutritt zur Anpassung der Versorgungseinrichtungen. Der Beklagte bestritt das Zustandekommen von Versorgungsverträgen, die Höhe der in Rechnung gestellten Beträge sowie die Berec[…]


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