Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Datum: 27.12.2023
Aktenzeichen: 16 U 37/22
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Erbrecht, Energieversorgungsrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Versorgungsunternehmen, das Versorgung mit Strom, Erdgas, und Wasser an Erbengemeinschaft oder Miteigentümergemeinschaften abrechnet. Argumentiert, dass durch sozialtypisches Verhalten konkludente Versorgungsverträge zustande gekommen sind und erhebt Ansprüche auf Zahlung und Zutritt zu den Liegenschaften.
Beklagter: Miterbe und Miteigentümer der streitgegenständlichen Liegenschaften. Bestreitet das Zustandekommen von Verträgen, die Rechnungstellung und die Höhe der abgerechneten Beträge. Hält die Verurteilung zur Duldung der Zählerentfernung für fehlerhaft, da es sich um gesamthänderisches Eigentum der Erbengemeinschaft handelt.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin stellte dem Beklagten Rechnungen für die Versorgung der Liegenschaften mit Strom, Erdgas und Wasser aus und forderte Zutritt zur Anpassung der Versorgungseinrichtungen. Der Beklagte bestritt das Zustandekommen von Versorgungsverträgen, die Höhe der in Rechnung gestellten Beträge sowie die Berec[…]