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Wirksamkeit eines Prozessvergleichs trotz Irrtumsanfechtung

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Ein Grundstück mit Altlasten, ein geplatzter Kaufvertrag und ein annullierter Vergleich – im Streit um ein mit Schadstoffen belastetes Grundstück landeten Käufer und Verkäufer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Der Verkäufer hatte den zuvor geschlossenen Vergleich angefochten, da er sich über dessen Inhalt geirrt habe, doch die Richter stellten nun klar: Der Vergleich ist wirksam, der Verkäufer muss zahlen. Das Urteil des OLG Frankfurt vom 30. November 2023 sorgt für Klarheit in einem komplexen Rechtsstreit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 389/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 30.11.2023 Aktenzeichen: 1 U 389/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Zivilrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger erhob Gewährleistungsansprüche wegen eines verunreinigten Grundstückskaufs und forderte Rückzahlung des Kaufpreises sowie Schadensersatz. Der Kläger argumentierte, dass der geschlossene Vergleich wirksam sei und die Anfechtung unbegründet. Beklagter: Der Beklagte bestritt die Wirksamkeit des Vergleichs und erklärte die Anfechtung, da er einen Irrtum über den Nicht-Einschluss der Rückabwicklung im Vergleichstext geltend machte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz wegen eines verunreinigten Grundstücks. Ein Vergleich im ersten Verfahren r


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