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Kostentragung für Umsetzung eines e-Scooters im öffentlichen Raum

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Ein E-Scooter-Unternehmen muss für das Umsetzen eines falsch geparkten Rollers blechen! Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass die Stadt Frankfurt zu Recht 77,50 Euro für die Beseitigung des Gefährts von einem taktilen Leitsystem verlangte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche Verantwortung von E-Scooter-Verleihern bei Verkehrsverstößen ihrer Kunden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 K 138/24.F | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Frankfurt
  • Datum: 02.07.2024
  • Aktenzeichen: 12 K 138/24.F
  • Verfahrensart: Verwaltungsgerichtliche Klage
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Ein in München ansässiges Unternehmen, das e-Scooter bundesweit vermietet. Argumentiert, dass die Kosten für die Umsetzung eines e-Scooters überhöht und die Rechtsgrundlage für die Gebührenanforderung unklar sei.
  • Beklagte: Stadt Frankfurt am Main. Verteidigt den Kostenbescheid als rechtmäßig und sieht die Klägerin als zustandsverantwortlich für den ordnungswidrig abgestellten e-Scooter.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Ein e-Scooter der Klägerin wurde auf dem Gehweg in der Goethestraße, Frankfurt am Main, so abgestellt, dass er ein Taktiles Leitsystem für Sehbehinderte blockierte. Ein Hilfspolizist setzte den Roller zur Seite und die Stadt forderte 77,50 Euro Kosten für die Umsetzung.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids für das Umsetzen des e-Scooters und die Frage, ob die Klägerin als Zustandsstörer für die Kosten haftet.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, der Kostenbescheid bleibt rechtmäßig.
  • Begründung: Der e-Scooter stellte eine Gefährdung dar, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr waren verhältnismäßig und gesetzlich abgesichert. Die Kosten basieren auf der Mindestgebühr der hessischen Verwaltungskostenordnung.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Verfahrenskosten und bleibt für die Umsetzungsgebühren verantwortlich. Das Urteil bestätigt die Zustandsverantwortlichkeit der Vermieter von e-Scootern im öffentlichen Raum bei ordnungswidriger Abstellung.

E-Scooter im Fokus: Rechtsstreit beleuchtet Finanzierung und Sicherheit im urbanen Verkehr

E-Scooter haben in den letzten Jahren das urbane Mobilitätskonzept grundlegend verändert. Als innovative Verkehrslösung bieten sie eine flexible Alternative zu traditionellen Fortbewegungsmitteln und tragen zur Entwicklung nachhaltiger Stadtverkehrskonzepte bei. Die Implementierung von E-Scootern im öffentlichen Raum wirft jedoch komplexe Fragen zur Finanzierung und Kostentragung auf. Rechtliche Rahmenbedingungen, Verkehrssicherheit und die Integration in bestehende Verkehrssysteme erfordern sorgfältige Abwägungen von kommunalen Entscheidungsträgern und allen beteiligten Akteuren. Der folgende Fall beleuchtet einen konkreten Rechtsstreit, der diese zentralen Herausforderungen exemplarisch verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Kostenbescheid für E-Scooter-Umsetzung rechtlich zulässig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines E-Scooter-Verleihunternehmens gegen einen Kostenbescheid der Stadt Frankfurt am Main abgewiesen. Die Mindestgebühr von 74 Euro für das Umsetzen eines verkehrswidrig abgestellten E-Scooters ist nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig….


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