Fast 100 Jahre lang schränkte eine Grunddienstbarkeit in Frankfurt die Bebauung mehrerer Grundstücke ein, um die Aussicht aus einem Landhaus zu schützen. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass diese Beschränkung von Anfang an unwirksam war, da sie keinem der begünstigten Grundstücke einen Vorteil brachte. Die Eigentümerin der belasteten Grundstücke kann jetzt die Löschung der Dienstbarkeit verlangen und diese zur Bebauung freigeben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 38/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 28.02.2024 Aktenzeichen: 10 U 38/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Bürgerliches Recht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin ist die Eigentümerin eines Grundstücks, das mit einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines benachbarten Grundstücks belastet ist. Sie verlangt die Zustimmung des Beklagten zur Löschung dieser Dienstbarkeit, da sie ihrer Meinung nach von Anfang an unwirksam war. Beklagter: Der Beklagte ist Eigentümer des herrschenden Grundstücks, zugunsten dessen die strittige Grunddienstbarkeit eingetragen ist. Er weigert sich, der Löschung zuzustimmen, und argumentiert, dass die Dienstbarkeit sinnvoll ist und der Erhalt einer bestimmten Blickachse schützt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt die Löschung einer Grunddienstbarkeit, die ein Bebauungsver
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Stendal, Az.: 25 T 296/09, Beschluss vom 23.02.2011 Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9.10.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Salzwedel vom 30.9.2009 zum Gesch.-Zei.: 36 M 601/09 insoweit aufgehoben, als mit der angegriffenen Entscheidung der Antrag des Beschwerdeführers bezüglich der Antragstellung für das Krankengeld zurückgewiesen worden ist. […]