Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Datum: 12.09.2024
Aktenzeichen: 20 W 212/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Grundbuchverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht
Beteiligte Parteien:
Kinder der Eheleute A: Sie möchten die Eigentumsübertragung eines Grundstücks vornehmen, das ihnen gemäß einem gemeinschaftlichen Testament vermacht wurde. Sie argumentieren, dass die abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen ausreichend sein sollten, um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu ermöglichen.
Grundbuchamt: Fordert notarielle eidesstattliche Versicherungen als Erbnachweis, da das vorgelegte Testament eine Pflichtteilsstrafklausel enthält.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Eheleute A hatten ein gemeinschaftliches Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel errichtet. Nach dem Tod der Frau Vorname2 A beantragten die Kinder die Grundbuchumschreibung des Grundstücks auf sich. Das Grundbuchamt forderte jedoch zusätzliche notarielle eidesstattliche Versicherungen, dass kein Pflichtteil beansprucht wurde, um die Eintragung zu gewährleisten.
Kern des Rechtsstreits: Reicht eine öffentlich beglaubigte Unterschrift aus, um nachzuweisen, dass kein Pflichtteil beansprucht wurde, oder ist eine notarielle Versicherung erforderlich?
Was wurde entschieden?