Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Darlehensvertrag – Eintritt von Verwirkung und Verjährung

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Ein Autofahrer aus Hanau muss nach einem verlorenen Prozess gegen seine Bank nun doch die Schlussrate für seinen Autokredit begleichen. Obwohl er die Zahlung verweigerte und sich auf Verjährung berief, gab ihm das Amtsgericht Hanau nicht Recht und verurteilte ihn zur Zahlung der offenen Restforderung in Höhe von über 3.000 Euro. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, selbst wenn die Bank scheinbar lange untätig bleibt.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Hanau
Datum: 24.01.2024
Aktenzeichen: 39 C 152/23
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Darlehensrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Eine Bank als Darlehensgeberin, die versucht, einen ausstehenden Restbetrag aus einem Darlehensvertrag einzufordern. Die Klägerin argumentiert, dass der Betrag weder verjährt noch verwirkt ist, und sie setzt sich für die Zahlung ein, nachdem die Verzugszinsen aufgelaufen sind.
Beklagter: Ein Verbraucher und Darlehensnehmer, der behauptet, dass der Anspruch der Klägerin verjährt und verwirkt sei. Er ging davon aus, dass die Forderung aufgrund der langen Untätigkeit der Klägerin nicht mehr geltend gemacht werde.

Um was ging es?

Sachverhalt: Es geht um die Beitreibung eines Restbetrags in Höhe von 3.195,55 € aus einem Darlehensvertrag, der 2016 im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kfz abgeschlossen wurde. Der Beklagte hatte die Schlussrate nicht gezahlt und nach Mahnungen wurde der Darlehensvertrag gekündigt. Nach einer langen Untätigkeit seitens der Klägerin in Bezug auf die rechtliche Geltendmachung erhob der Beklagte Einwände der Verjährung und Verwirkung.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Anspruch auf Z[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv