Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Hanau
Datum: 24.01.2024
Aktenzeichen: 39 C 152/23
Verfahrensart: Zivilverfahren
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Darlehensrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eine Bank als Darlehensgeberin, die versucht, einen ausstehenden Restbetrag aus einem Darlehensvertrag einzufordern. Die Klägerin argumentiert, dass der Betrag weder verjährt noch verwirkt ist, und sie setzt sich für die Zahlung ein, nachdem die Verzugszinsen aufgelaufen sind.
Beklagter: Ein Verbraucher und Darlehensnehmer, der behauptet, dass der Anspruch der Klägerin verjährt und verwirkt sei. Er ging davon aus, dass die Forderung aufgrund der langen Untätigkeit der Klägerin nicht mehr geltend gemacht werde.
Um was ging es?
Sachverhalt: Es geht um die Beitreibung eines Restbetrags in Höhe von 3.195,55 € aus einem Darlehensvertrag, der 2016 im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kfz abgeschlossen wurde. Der Beklagte hatte die Schlussrate nicht gezahlt und nach Mahnungen wurde der Darlehensvertrag gekündigt. Nach einer langen Untätigkeit seitens der Klägerin in Bezug auf die rechtliche Geltendmachung erhob der Beklagte Einwände der Verjährung und Verwirkung.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Anspruch auf Z[…]