Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anrechnung von Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 StPO auf ein Schmerzensgeld

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein Mann, dessen zwei Autos mutwillig beschädigt wurden, erhält nicht nur Schadensersatz, sondern auch Schmerzensgeld. Der Täter hatte im September 2021 die Scheiben der Fahrzeuge zerstört und damit beim Opfer eine psychische Erkrankung ausgelöst. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Täter nun zu einer Zahlung von 700 Euro Schmerzensgeld und sprach dem Opfer zusätzlich zu den Reparaturkosten auch Nutzungsausfall für 121 Tage zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 179/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 27.09.2024 Aktenzeichen: 3 U 179/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger fordert Schadensersatz wegen Beschädigung seines Eigentums und einer psychischen Beeinträchtigung durch den Beklagten. Beklagter: Der Beklagte hat das Eigentum des Klägers durch Sachbeschädigung verletzt und wird für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte hat am 11. September 2021 vorsätzlich zwei Fahrzeuge des Klägers beschädigt. Der Kläger verlangt Ersatz für Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung sowie Schmerzensgeld wegen einer erlittenen psychischen Störung. Kern des Rechtsstreits: Der Hauptstreitpunkt drehte sich um die Höhe des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes. Zudem war zu klären, ob eine im Ermittlungsverfahren an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlte Geldauflage auf das Schmerzensgeld angerechnet werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, Schadensersatz in Höhe von € 2.063,19 und € 700,00 Schmerzensgeld an den Kläger zu zahlen, einsch


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv