Ein Mann, dessen zwei Autos mutwillig beschädigt wurden, erhält nicht nur Schadensersatz, sondern auch Schmerzensgeld. Der Täter hatte im September 2021 die Scheiben der Fahrzeuge zerstört und damit beim Opfer eine psychische Erkrankung ausgelöst. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Täter nun zu einer Zahlung von 700 Euro Schmerzensgeld und sprach dem Opfer zusätzlich zu den Reparaturkosten auch Nutzungsausfall für 121 Tage zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 179/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 27.09.2024 Aktenzeichen: 3 U 179/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger fordert Schadensersatz wegen Beschädigung seines Eigentums und einer psychischen Beeinträchtigung durch den Beklagten. Beklagter: Der Beklagte hat das Eigentum des Klägers durch Sachbeschädigung verletzt und wird für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte hat am 11. September 2021 vorsätzlich zwei Fahrzeuge des Klägers beschädigt. Der Kläger verlangt Ersatz für Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung sowie Schmerzensgeld wegen einer erlittenen psychischen Störung. Kern des Rechtsstreits: Der Hauptstreitpunkt drehte sich um die Höhe des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes. Zudem war zu klären, ob eine im Ermittlungsverfahren an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlte Geldauflage auf das Schmerzensgeld angerechnet werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, Schadensersatz in Höhe von € 2.063,19 und € 700,00 Schmerzensgeld an den Kläger zu zahlen, einsch
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Zittau, Az.: 14 C 127/16, Urteil vom 08.09.2016 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 210,64 zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2015 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung […]