Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Datum: 24.07.2024
Aktenzeichen: 21 W 146/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Anfechtung der Erbausschlagung
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Beteiligte zu 1: Die Tochter der Erblasserin, die zunächst die Erbschaft ausgeschlagen hat, da sie irrtümlich annahm, keine werthaltigen Vermögenswerte seien vorhanden. Sie focht ihre Erklärung später an, nachdem sie von vorhandenen Vermögenswerten erfuhr.
Beteiligte zu 2: Der Großneffe der Erblasserin, der einen Alleinerbschein beantragte. Er hielt die Anfechtung der Erbausschlagung durch die Beteiligte zu 1 für unwirksam, da sie die Erbschaft seiner Meinung nach bewusst ausgeschlagen hatte.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Erblasserin war verstorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Ihre Tochter hatte die Erbschaft zunächst ausgeschlagen, da sie aufgrund ihrer Lebensgeschichte und Aussagen der Polizei annahm, dass der Nachlass überschuldet sei. Später erfuhr sie, dass es noch erhebliche Vermögenswerte gab, und focht die Ausschlagung an.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Ausschlagung wegen eines Irrtums über eine Verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses angefochten werden konnte. Speziell ging es darum, ob die falsche Vorstellung über die finanzielle Situation eine […]