Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anfechtung Erbausschlagungserklärung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaft

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Eine Frau schlug aus Angst vor Schulden die Erbschaft ihrer verstorbenen Mutter aus – und irrte sich gewaltig! Als sie von einem beträchtlichen Vermögen auf einem Bankkonto erfuhr, zog sie ihre Entscheidung zurück und landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter gaben ihr Recht und erklärten die Anfechtung der Erbausschlagung für wirksam.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
Datum: 24.07.2024
Aktenzeichen: 21 W 146/23
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Anfechtung der Erbausschlagung
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Beteiligte zu 1: Die Tochter der Erblasserin, die zunächst die Erbschaft ausgeschlagen hat, da sie irrtümlich annahm, keine werthaltigen Vermögenswerte seien vorhanden. Sie focht ihre Erklärung später an, nachdem sie von vorhandenen Vermögenswerten erfuhr.
Beteiligte zu 2: Der Großneffe der Erblasserin, der einen Alleinerbschein beantragte. Er hielt die Anfechtung der Erbausschlagung durch die Beteiligte zu 1 für unwirksam, da sie die Erbschaft seiner Meinung nach bewusst ausgeschlagen hatte.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Erblasserin war verstorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Ihre Tochter hatte die Erbschaft zunächst ausgeschlagen, da sie aufgrund ihrer Lebensgeschichte und Aussagen der Polizei annahm, dass der Nachlass überschuldet sei. Später erfuhr sie, dass es noch erhebliche Vermögenswerte gab, und focht die Ausschlagung an.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Ausschlagung wegen eines Irrtums über eine Verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses angefochten werden konnte. Speziell ging es darum, ob die falsche Vorstellung über die finanzielle Situation eine […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv