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Rechtsanwälte Kotz GbR

Amtswiderspruchseintragung nach Ablauf der Jahresfrist nach § 7 Abs. 3 GrdstVG

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Ein Vater schenkte seiner Tochter ein Stück Land, doch die notwendige Genehmigung fehlte. Nach einem Jahr Rechtsstreit entschied das Oberlandesgericht Frankfurt: Die Schenkung ist gültig, die Grundbucheintragung trotz fehlender Genehmigung rechtens. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die sogenannte Genehmigungsfiktion im Grundstücksverkehrsgesetz und ihre Bedeutung für die Rechtssicherheit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 W 91/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 01.07.2024 Aktenzeichen: 20 W 91/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Grundstücksverkehrsgesetz Beteiligte Parteien: Y: Ursprünglicher Eigentümer des Grundstücks, der das Grundstück im Wege einer gemischten Schenkung an seine Tochter übertragen hat. Q: Tochter von Y, die als neue Eigentümerin des Grundstücks eingetragen wurde. Beschwerdeführer: Nicht namentlich genannter Erbe von Y, der die Rückabwicklung der Eigentumsübertragung fordert. Notar Z: Notar, der die Urkunde zur Übertragung des Grundstücks erstellt hat. Kreis1 – Der Kreisausschuss, Fachbereich ländlicher Raum: Behörde, die über die Genehmigungsbedürftigkeit der Übertragung informiert hat und die Genehmigung hätte erteilen müssen. Um was ging es? Sachverhalt: Ein Grundstück wurde von Y (dem ursprünglichen Eigentümer) im Wege einer gemischten Schenkung an seine Tochter Q übertragen und im Grundbuch eingetragen. Der Beschwerdeführer bemängelte, dass die Übertragung ohne notwendige Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erfolgte. Der Kreis1 wurd


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