Ein ehemaliger Chemiewerker verlor seinen Prozess gegen seine Krankentagegeldversicherung. Er hatte beim Vertragsabschluss eine Fettstoffwechselstörung verschwiegen und verlangte nach einer Herzoperation Leistungen von der Versicherung. Das Gericht entschied zugunsten der Versicherung, da der Mann seine Anzeigepflicht verletzt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 C 16/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Brühl Datum: 26.01.2024 Aktenzeichen: 23 C 16/22 Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich Versicherungsansprüchen Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist ein Brand- und Sicherungsposten in einem Chemiewerk. Er beansprucht Krankentagegeld aus einer Versicherung und beruft sich darauf, dass er die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet habe. Er behauptet, während der fraglichen Zeit vollständig arbeitsunfähig gewesen zu sein. Beklagte: Die Beklagte ist eine Versicherungsgesellschaft, die die Zahlung von Krankentagegeld verweigert, indem sie behauptet, der Kläger habe bestimmte Gesundheitszustände vorab verschwiegen. Sie trat vom Versicherungsvertrag zurück und kündigte ihn hilfsweise. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen und beantragte Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, die durch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung verursacht wurde. Die Beklagte verweigerte die Zahlung und trat vom Vertrag zurück, weil der Kläger Angaben über eine bestehende Hyperlipidämie nicht gemacht hatte. Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits betrifft die Frage, ob die Beklagte rechtmäßig vom Versicherungsvertrag zurücktreten konnte, weil der Kläger vermeintlich unvollständige
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Az.: 8 UF 4/00 Verkündet am 05.09.2000 Vorinstanz: Amtsgericht Rendsburg – Az.: 13 F 278/99 Der 1. Senat für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die mündliche Verhandlung vom 22. August 2000 für Recht erkannt: Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Verbundurteil des Amtsgerichts – Familiengericht […]