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Erbvertrag – Auslegung einer Ersatzerbeneinsetzung

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Ein Erbschaftsstreit um den Nachlass einer Erblasserin in Fürstenfeldbruck sorgte für eine wegweisende Entscheidung des Amtsgerichts. Zwei Personen, Frau NN.H und Herr NN.F, beanspruchten nach dem Tod der Frau das Erbe für sich und lieferten sich einen erbitterten Rechtsstreit um die Auslegung eines Erbvertrags. Das Gericht entschied zugunsten der Alleinerbin Frau NN.H, da die im Erbvertrag festgelegte Ersatzerbeneinsetzung zweifelsfrei auch die Erbfolge nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten bestimmte.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Datum: 28.03.2023
Aktenzeichen: 1 VI 1868/21
Verfahrensart: Erbscheinsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Herr NN.F: Er stellte einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins auf Basis der gesetzlichen Erbfolge und argumentierte, dass er und Frau NN.H die Erblasserin je zur Hälfte beerben sollten.
Frau NN.H: Sie beantragte einen Erbschein auf Grundlage eines notariellen Erbvertrags vom 30.12.2015, der sie als Alleinerbin nach dem Tod der Erblasserin einsetzt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Frau NN.H beantragte die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie gemäß einem Erbvertrag die Erblasserin allein beerbt. Herr NN.F beantragte ebenfalls einen Erbschein, gestützt auf die Gesetzliche Erbfolge.
Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits war, ob die Erbfolge durch den Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge bestimmt wird.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Antrag von Herrn NN.F wurde abgewiesen; Frau NN.H ist als Alleinerbin zu betrachten.
Begründung: Der notariell beurkundete Erbvertrag vom 30.12.2015 regelt die Erbfolge nach dem Tod der Erblasserin und wurd[…]


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