Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Datum: 28.03.2023
Aktenzeichen: 1 VI 1868/21
Verfahrensart: Erbscheinsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Herr NN.F: Er stellte einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins auf Basis der gesetzlichen Erbfolge und argumentierte, dass er und Frau NN.H die Erblasserin je zur Hälfte beerben sollten.
Frau NN.H: Sie beantragte einen Erbschein auf Grundlage eines notariellen Erbvertrags vom 30.12.2015, der sie als Alleinerbin nach dem Tod der Erblasserin einsetzt.
Um was ging es?
Sachverhalt: Frau NN.H beantragte die Erteilung eines Erbscheins, wonach sie gemäß einem Erbvertrag die Erblasserin allein beerbt. Herr NN.F beantragte ebenfalls einen Erbschein, gestützt auf die Gesetzliche Erbfolge.
Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits war, ob die Erbfolge durch den Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge bestimmt wird.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Antrag von Herrn NN.F wurde abgewiesen; Frau NN.H ist als Alleinerbin zu betrachten.
Begründung: Der notariell beurkundete Erbvertrag vom 30.12.2015 regelt die Erbfolge nach dem Tod der Erblasserin und wurd[…]