Ein Industriekaufmann aus Frankfurt muss seinen Führerschein abgeben, nachdem er mit 1,32 Promille Alkohol im Blut ein Rotlicht überfuhr und von der Polizei gestoppt wurde. Vor Gericht scheiterte sein Versuch, die Trunkenheitsfahrt mit dem Verzehr alkoholischer Pralinen zu erklären, und die Richter verurteilten ihn zu einer Geldstrafe und einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 907 Cs 515 Js 19563/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Frankfurt
- Datum: 29.08.2024
- Aktenzeichen: 907 Cs 515 Js 19563/24
- Verfahrensart: Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Angeklagter: Er wurde wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr angeklagt und führte an, dass er unwissentlich alkoholhaltige Pralinen konsumiert habe. Der Angeklagte stellte die Glaubwürdigkeit seiner Abstinenz durch eine Bescheinigung eines Arztes in Frage, verweigerte jedoch detaillierte Aussagen zu seiner Behandlung und Vergangenheit.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte wurde von der Polizei in der Nacht des 28.01.2024 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,32 Promille am Steuer seines Fahrzeugs angehalten. Er behauptete, alkoholhaltige Pralinen konsumiert zu haben, ohne deren Inhalt zu kennen. Der Führerschein wurde bereits einmal 2014 wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Angeklagte fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, insbesondere im Hinblick auf sein Bewusstsein über die Wirkung des Alkohols aus den Pralinen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 90 € verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, und es wurde eine Sperrfrist zur Neuerteilung von 11 Monaten festgesetzt.
- Begründung: Das Gericht befand die Angaben des Angeklagten bezüglich des unbewussten Konsums von Alkohol durch Pralinen als Schutzbehauptung. Aufgrund der vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis und der hohen BAK stellte das Gericht Vorsatz fest. Die Schilderungen des Angeklagten wurden als lebensfremd bewertet, und es gab keinen Hinweis darauf, dass die Beamten seine Aussage über die Pralinen nicht in den Berichten erwähnt hätten.
- Folgen: Der Angeklagte muss die Geldstrafe zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Er verliert seine Fahrerlaubnis für eine Gesamtdauer von 18 Monaten, einschließlich der bereits erfolgten vorläufigen Sicherstellung des Führerscheins.
Alkoholische Süßigkeiten im Straßenverkehr: Ein riskantes Urteil mit Folgen
Alkohol am Steuer bleibt eines der größten Risiken im Straßenverkehr. Während die meisten Menschen sofort an Bier oder Wein denken, gibt es weniger offensichtliche Gefahrenquellen, die das Verkehrsrisiko erheblich steigern können. Lebensmittel mit Alkohol, wie beispielsweise Schnaps-Pralinen, werden oft unterschätzt. Der Alkoholgehalt solcher Genussmittel kann überraschend hoch sein und führt im Straßenverkehr schnell zu einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Dies wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern stellt auch eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Ein konkreter Gerichtsfall wird nun zeigen, wie selbst scheinbar harmlose alkoholische Süßwaren rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können….