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Absehen vom Regelfahrverbot bei ALG-I-Empfänger wegen geplanter zukünftiger Selbstständigkeit

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Ein ehemaliger Prokurist raste mit 58 km/h zu viel über die Autobahn und muss nun tief in die Tasche greifen. Trotz Arbeitslosigkeit verhängte das Amtsgericht Dortmund eine Geldbuße von 240 Euro – zahlbar in bequemen Monatsraten. Doch damit nicht genug: Der Temposünder muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben, obwohl er sich mit einer Selbstständigkeit in der Immobilienbranche eine goldene Nase verdienen wollte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi-264 Js 1158/20-104/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Dortmund Datum: 04.09.2020 Aktenzeichen: 729 OWi-264 Js 1158/20-104/20 Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Betroffene ist eine Person, die wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung angeklagt ist. Er wurde arbeitslos im Zuge der Corona-Pandemie, war zuvor Prokurist in einem Unternehmen und plant eine Selbständigkeit. Er argumentiert, dass er seinen Führerschein für die geplante selbständige Tätigkeit benötige, konnte jedoch keine Belege dafür vorlegen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 2. Januar 2020 auf der Autobahn 44 in Dortmund die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 58 km/h. Er empfing Arbeitslosengeld I, war zuvor Prokurist und plante eine selbständige Tätigkeit, welche jedoch noch nicht aufgenommen war. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob aufgrund der wirtschaftlichen und beruflichen Situation des Betroffenen auf das Regelfahrverbot verzichtet werden sollte, indem die Geldbuße stattdessen erhöht würde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 240,00 € und einem


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