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Absehen vom Regelfahrverbot bei ALG-I-Empfänger wegen geplanter zukünftiger Selbstständigkeit

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Ein ehemaliger Prokurist raste mit 58 km/h zu viel über die Autobahn und muss nun tief in die Tasche greifen. Trotz Arbeitslosigkeit verhängte das Amtsgericht Dortmund eine Geldbuße von 240 Euro – zahlbar in bequemen Monatsraten. Doch damit nicht genug: Der Temposünder muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben, obwohl er sich mit einer Selbstständigkeit in der Immobilienbranche eine goldene Nase verdienen wollte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi-264 Js 1158/20-104/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Dortmund
  • Datum: 04.09.2020
  • Aktenzeichen: 729 OWi-264 Js 1158/20-104/20
  • Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Der Betroffene ist eine Person, die wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung angeklagt ist. Er wurde arbeitslos im Zuge der Corona-Pandemie, war zuvor Prokurist in einem Unternehmen und plant eine Selbständigkeit. Er argumentiert, dass er seinen Führerschein für die geplante selbständige Tätigkeit benötige, konnte jedoch keine Belege dafür vorlegen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 2. Januar 2020 auf der Autobahn 44 in Dortmund die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 58 km/h. Er empfing Arbeitslosengeld I, war zuvor Prokurist und plante eine selbständige Tätigkeit, welche jedoch noch nicht aufgenommen war.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob aufgrund der wirtschaftlichen und beruflichen Situation des Betroffenen auf das Regelfahrverbot verzichtet werden sollte, indem die Geldbuße stattdessen erhöht würde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 240,00 € und einem 1-monatigen Fahrverbot verurteilt. Die Geldstrafe darf er in Raten zahlen.
  • Begründung: Das Gericht hielt am Regelfahrverbot fest, da keine hinreichenden Belege für berufliche Härten vorgelegt wurden und die Geschwindigkeitsüberschreitung erheblich war. Ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße wurde als nicht vertretbar angesehen.
  • Folgen: Der Betroffene muss die Geldbuße in Raten zahlen und unterliegt einem Fahrverbot. Das Urteil stellt klar, dass für den Verzicht auf ein Regelfahrverbot glaubhafte Belege notwendig sind. Das Fahrverbot wird wirksam nach Abgabe des Führerscheins, spätestens vier Monate nach Rechtskraft des Urteils. Der Betroffene trägt die Verfahrenskosten selbst.

Selbstständigkeit trotz Arbeitslosigkeit: Rechtliche Wege und Herausforderungen

Für viele Arbeitslose stellt sich die Frage, wie sie beruflich neu durchstarten können. Besonders interessant ist dabei der Weg in die Selbstständigkeit – ein Karrieremodell, das immer mehr Menschen als Alternative zur klassischen Festanstellung entdecken. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und gleichzeitig Pläne zur Existenzgründung verfolgt, steht vor komplexen rechtlichen Herausforderungen. Mobilitätshilfen und behördliche Regelungen können dabei schnell zum Hindernis werden, etwa wenn ein Regelfahrverbot die Erwerbsfähigkeit und Perspektiven einer geplanten Selbstständigkeit gefährdet. Ein konkreter Gerichtsfall zeigt nun, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um ihre beruflichen Entwicklungschancen zu wahren.

Der Fall vor Gericht


Fahrlässige Geschwindigkeitsübertretung auf der BAB 44 in Dortmund

Ein arbeitsloser ehemaliger Prokurist überschritt am 2….


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