Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Kein Schmerzensgeld für Bagatellverletzung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Auffahrunfall in Deggendorf endete für einen jungen Mann vor Gericht, nachdem seine Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen wurde. Das Amtsgericht wertete die leichten Kopf- und Nackenschmerzen des Klägers als Bagatelle und sprach ihm daher keine Entschädigung zu. Der Fall wirft die Frage auf, wo die Grenze zwischen einer geringfügigen Beeinträchtigung und einem schmerzensgeldrelevanten Schaden verläuft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 207/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Deggendorf Datum: 17.07.2023 Aktenzeichen: 3 C 207/23 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schmerzensgeldforderung nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person, die nach einem Verkehrsunfall gegen die Versicherung der Fahrerin, die aufgefahren ist, Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend macht. Der Kläger argumentiert, dass er aufgrund von Kopfschmerzen und Nackenschmerzen sowie einem temporären Ausfall seiner Teilnahme am Tennistraining Schmerzensgeld verdient. Beklagte: Die Versicherung der Fahrerin des auffahrenden Fahrzeugs. Die Beklagte bestreitet die unfallbedingte Verletzung des Klägers mit der Begründung, dass die vorgetragenen Beschwerden typisch für Alltagssituationen sind und nicht durch den Unfall verursacht wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger fordert Schmerzensgeld aufgrund von Kopfschmerzen und Nackenschmerzen nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein bei der Beklagten versichertes Fahrzeug aufgefahren ist. Der Kläger war als Beifahrer im aufgefahrenen Fahrzeug und gibt an, dadurch verletzt worden zu sein und sein Tennistraining nicht besuchen zu können. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Symptome des Klägers eine ausreichend erhebliche Verletzung darstellen, um ein Schmerzensgeld zu rechtfe


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv