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Rechtsanwälte Kotz GbR

Voraussetzungen Erwachsenenadoption

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Ein Ehepaar, das seinen einzigen Sohn tragisch verloren hat, fand in einer langjährigen Freundin eine neue Tochter. Acht Jahre intensive Freundschaft und gegenseitiger Beistand überzeugten das Amtsgericht Dachau, die Erwachsenenadoption zu bewilligen und der Frau den Familiennamen des Paares zu geben. Die Adoption ermöglicht es den Hinterbliebenen, ihre tiefe emotionale Bindung nun auch rechtlich zu festigen und gemeinsam in die Zukunft zu blicken. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 F 748/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Dachau Datum: 27.04.2021 Aktenzeichen: 1 F 748/20 Verfahrensart: Annahme als Kind (Adoptionsverfahren für Volljährige) Rechtsbereiche: Familienrecht, Adoptionsrecht Beteiligte Parteien: Annehmende Parteien: Ein Ehepaar, das die Anzunehmende als gemeinsames Kind annehmen möchte. Die Annehmenden haben aufgrund einer engen Beziehung zur Anzunehmenden den Antrag gestellt und beabsichtigen, ihr die Stellung eines leiblichen Kindes zu geben. Anzunehmende Partei: Eine volljährige Person, die aufgrund eines engen, elterlichen Verhältnisses zu den Annehmenden die Annahme als Kind beantragt hat. Sie pflegt seit mehreren Jahren eine enge Beziehung zu den Annehmenden. Leibliche Mutter der Anzunehmenden: Hat der Anhörung beigewohnt, keine überwiegenden Interessen entgegen der Annahme geltend gemacht. Tochter der Anzunehmenden: Wurde ebenfalls gehört und hat keine Einwände gegen die Annahme. Um was ging es? Sachverhalt: Die Annehmenden und die Anzunehmende haben eine über Jahre entwickelte enge Beziehung zueinander. Der Antrag wurde gestellt, um dieser Beziehung durch eine rechtliche Adoption Ausdruck zu verleihen und rechtliche Bindungen zu stärken. Kern des Rechtsstreits: Die


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