Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Strafbarkeit Computerbetrug

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein ehemaliger Einkaufshelfer nutzte das Vertrauen einer 91-jährigen Seniorin aus, um mit ihrer EC-Karte unberechtigt Geld abzuheben. Der Mann entwendete die Karte und hob insgesamt 900 Euro ab, was ihm nun eine Verurteilung wegen Computerbetrugs einbrachte. Obwohl er die Tat bestritt, überzeugte die Aussage der Seniorin das Gericht von seiner Schuld. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 Cs-23 Js 682/19-319/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bottrop Datum: 31.08.2020 Aktenzeichen: 30 Cs-23 Js 682/19-319/19 Verfahrensart: Strafverfahren wegen Computerbetrugs Rechtsbereiche: Strafrecht, Computerbetrug Beteiligte Parteien: Angeklagter: Eine Person, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Argumentiert, dass er im Auftrag der Zeugin W. drei Abhebungen à 300 EUR vorgenommen und ihr das Geld ausgehändigt habe. Zeugin W.: Ältere Dame, die der Angeklagte als Einkaufshilfe betreute. Sie bestreitet, ihm einen Auftrag zur Abhebung von Geld erteilt zu haben oder das Geld erhalten zu haben. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte hob dreimal 300 EUR mit der EC-Karte der Zeugin W. ab, die er unbefugt an sich genommen hatte. Er gab an, das Geld im Auftrag und mit Einwilligung der Zeugin abgehoben und übergeben zu haben. Kern des Rechtsstreits: Ob die Abhebung des Geldes ohne Wissen und Auftrag der Zeugin W. erfolgt ist und somit ein Fall von Computerbetrug vorliegt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 10 EUR verurteilt. Er trägt zudem die Verfahrenskosten. Begründung: Das Gericht folgte der Aussage der Zeugin W., dass kein Auftrag zur Abhebung vorlag und der Angeklagte das Geld nicht übergeben hat. Die Glaub


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv