Ein ehemaliger Einkaufshelfer nutzte das Vertrauen einer 91-jährigen Seniorin aus, um mit ihrer EC-Karte unberechtigt Geld abzuheben. Der Mann entwendete die Karte und hob insgesamt 900 Euro ab, was ihm nun eine Verurteilung wegen Computerbetrugs einbrachte. Obwohl er die Tat bestritt, überzeugte die Aussage der Seniorin das Gericht von seiner Schuld. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 Cs-23 Js 682/19-319/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Bottrop
- Datum: 31.08.2020
- Aktenzeichen: 30 Cs-23 Js 682/19-319/19
- Verfahrensart: Strafverfahren wegen Computerbetrugs
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Computerbetrug
Beteiligte Parteien:
- Angeklagter: Eine Person, die bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Argumentiert, dass er im Auftrag der Zeugin W. drei Abhebungen à 300 EUR vorgenommen und ihr das Geld ausgehändigt habe.
- Zeugin W.: Ältere Dame, die der Angeklagte als Einkaufshilfe betreute. Sie bestreitet, ihm einen Auftrag zur Abhebung von Geld erteilt zu haben oder das Geld erhalten zu haben.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte hob dreimal 300 EUR mit der EC-Karte der Zeugin W. ab, die er unbefugt an sich genommen hatte. Er gab an, das Geld im Auftrag und mit Einwilligung der Zeugin abgehoben und übergeben zu haben.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Abhebung des Geldes ohne Wissen und Auftrag der Zeugin W. erfolgt ist und somit ein Fall von Computerbetrug vorliegt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 10 EUR verurteilt. Er trägt zudem die Verfahrenskosten.
- Begründung: Das Gericht folgte der Aussage der Zeugin W., dass kein Auftrag zur Abhebung vorlag und der Angeklagte das Geld nicht übergeben hat. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin wurde durch andere Indizien bestätigt. Der Angeklagte handelte unbefugt und verursachte einen Vermögensschaden bei der kontoführenden Bank.
- Folgen: Der Angeklagte bleibt vorbestraft und muss die festgelegte Geldstrafe begleichen. Diese Entscheidung ist endgültig im Rahmen dieses Verfahrens.
Digitale Bedrohungen: Urteil zu Computerbetrug und Cybercrime im Fokus
Die rasante Entwicklung der digitalen Technologien hat neue Formen krimineller Aktivitäten hervorgebracht. Computerbetrug ist zu einer ernsthaften Bedrohung für Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen geworden. Die Täter nutzen ausgeklügelte Methoden wie Phishing, Identitätsdiebstahl und Datenmanipulation, um sich unrechtmäßig Zugang zu sensiblen Informationen und finanziellen Ressourcen zu verschaffen. Die strafrechtlichen Konsequenzen von Cybercrime sind mittlerweile komplex und umfassen verschiedene Deliktformen des digitalen Betrugs. Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sehen sich zunehmend mit technisch anspruchsvollen Vergehen im Internet konfrontiert, die eine präzise rechtliche Bewertung und Beweisführung erfordern. Im Fokus stehen dabei nicht nur die unmittelbaren finanziellen Schäden, sondern auch die systematischen Angriffe auf die IT-Sicherheit. Der folgende Gerichtsfall beleuchtet exemplarisch die rechtlichen Herausforderungen und Dimensionen von Computerbetrug in der digitalen Ära.
Der Fall vor Gericht
Computerbetrug durch unbefugte EC-Kartennutzung
Ein 91-jährige Seniorin wurde Opfer eines Computerbetrugs durch ihren ehemaligen Einkaufshelfer….