Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietminderung und Auskunftspflicht bei Weitervermietung eines Kellerraums

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Ein Mieter aus Brühl kämpft gegen seine Vermieterin, die ihm eigenmächtig den Kellerraum entzog und anderweitig vermietete. Obwohl der Mieter seit 2012 einen Mietvertrag über die Wohnung inklusive Kellerraum hatte, tauschte die Vermieterin im April 2016 das Schloss aus und verweigerte ihm den Zugang. Nun muss sie vor Gericht Auskunft darüber geben, wann genau sie den Kellerraum neu vermietet hat und wie hoch die Mietminderung ausfällt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 C 182/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Brühl Datum: 03.04.2020 Aktenzeichen: 23 C 182/18 Verfahrensart: Teilurteil im Zivilprozess Rechtsbereiche: Mietrecht, Allgemeines Schuldrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Mieter einer Dachgeschosswohnung, der Ansprüche wegen rechtswidriger Weitervermietung eines mitvermieteten Kellerraums und Nutzungseinschränkungen seines Tiefgaragenstellplatzes geltend macht. Er fordert Auskunft und ggf. Mietminderung. Beklagte: Vermieterin der Wohnung, die keine ausreichende Auskunft über die Weitervermietung des Kellerraums geben kann und eine Minderungsanspruchshöhe in Frage stellt. Sie fordert im Rahmen einer Widerklage Zahlungen des Klägers. Streitverkündete: Verwalterin, die auf Seiten der Beklagten dem Rechtsstreit beigetreten ist. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger stellte fest, dass der ihm mitvermietete Kellerraum ohne sein Wissen weitervermietet wurde und sein Zugang dazu seit Herbst 2015 nicht mehr möglich war. Zudem wurde die Tiefgarage, in der sich sein Stellplatz befand, von der Stadt Hürth mit einem Nutzungsverbot belegt. Der Kläger forderte daher Auskunft, Mietminderung und einen Ersatzkeller. Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits lag in der Frage, ob die Beklagte dem Kläger rechtswidrig den Zugang zu


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv