Ein Hausmeister in Brühl erlitt einen dreifachen Mittelfußbruch, nachdem er einen Anwohner auf das Befahren eines gesperrten Fußwegs ansprach und die Situation eskalierte. Das Amtsgericht Brühl verurteilte den Anwohner wegen Körperverletzung zu einer Schmerzensgeldzahlung, sah aber auch ein Mitverschulden des Hausmeisters an der Eskalation. Der Fall verdeutlicht, wie schnell ein zunächst banaler Nachbarschaftsstreit zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 C 80/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Brühl Datum: 24.10.2017 Aktenzeichen: 24 C 80/17 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Deliktsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Hausmeister der Wohnungseigentümergemeinschaft, der gegen den Beklagten eine Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage erhoben hat. Er behauptet, vom Beklagten verletzt worden zu sein, und fordert 4.500 € Schmerzensgeld und 94,24 € als Schadensersatz. Beklagter: Ein Bewohner der gleichen Wohnanlage, der bestreitet, den Kläger absichtlich verletzt zu haben. Er beantragt, die Klage abzuweisen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt eine Mittelfußfraktur, nachdem es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Beklagten kam. Der Konflikt entstand, als der Sohn des Beklagten mit seinem Auto über einen gesperrten Bereich fuhr, was der Kläger als Hausmeister beanstandete. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe ihn absichtlich verletzt. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Beklagte verantwortlich für die Verletzungen des Klägers ist und daher Schadenersatz und Schmerzensgeld schuldet. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger 2.000 € Schmerzensgeld und 94,24 € Schad
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de AG Berlin-Mitte – Az.: 151 C 89/18 – Urteil vom 14.01.2020 In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Mitte durch die Richterin am Amtsgericht ### aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.12.2019 für Recht erkannt: 1. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 29,95 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem […]