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Rechtsanwälte Kotz GbR

Druckerpatrone – Zusicherung der Kompatibilität für Markendrucker – Mangelfolgeschaden

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Eine fehlende Kleinigkeit mit großer Wirkung: Weil ein Online-Händler Druckerpatronen ohne den versprochenen Chip verkaufte, wurde er zu Schadensersatz verurteilt. Der fehlende Chip führte zu einem Defekt im Drucker eines Kunden, dessen Reparaturkosten der Händler nun tragen muss. Ein Urteil, das die Bedeutung genauer Produktbeschreibungen im Online-Handel unterstreicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 C 362/15 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bretten
  • Datum: 21.01.2016
  • Aktenzeichen: 1 C 362/15
  • Verfahrensart: Zivilverfahren
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Verbraucherrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger hat einen Kaufvertrag mit der Beklagten über Druckerpatronen abgeschlossen. Er argumentierte, dass die gelieferten Patronen mangelhaft seien, da eine von ihnen nicht über den zugesicherten Chip verfügte, was zu einem Schaden von 193,99 € führte.
  • Beklagte: Die Beklagte war Verkäuferin der Druckerpatronen, dessen Kompatibilität und bestimmte Ausstattungsmerkmale sie zugesichert hatte. Auf den richterlichen Hinweis hin hat sie die Mängelbehauptung des Klägers nicht bestritten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Zwischen den Parteien bestand ein Kaufvertrag über Druckerpatronen, von denen zumindest eine nicht den zugesicherten Chip hatte. Dadurch wurde eine Kontaktfeder beschädigt, was Reparaturkosten verursachte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Rechtsstreit drehte sich um die Haftung für Mängel bei den gelieferten Druckerpatronen, insbesondere die Nichterfüllung von zugesicherten Produkteigenschaften und die damit verbundenen Folgekosten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 193,99 € zuzüglich Zinsen zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • Begründung: Der Schadensersatzanspruch des Klägers basiert auf der Mangelhaftigkeit der Druckerpatrone, da diese nicht den zugesicherten Chip besaß. Die Beklagte hat die Mangelbehauptung nicht bestritten, und der Schaden war bereits beim Gefahrübergang vorhanden. Zudem ist ein Reparaturversuch durch die Beklagte nicht geeignet und der Schaden wurde eindeutig durch den Mangel verursacht.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Kosten des Schadens sowie die Prozesskosten tragen. Das Urteil stärkt die Rechte der Käufer hinsichtlich der Einhaltung zugesicherter Produkteigenschaften.

Rechtsstreit um Druckerpatronen: Kompatible Alternativen unter der Lupe

Druckerpatronen sind für viele Nutzer ein notwendiges, aber oft kostspieliges Verbrauchsmaterial. Besonders bei Markendruckern stellt sich häufig die Frage nach kompatiblen Alternativen zu den Original-Tintenpatronen. Die Auswahl der richtigen Druckerpatrone kann entscheidend für die Druckqualität und die Lebensdauer des Geräts sein. Die Vielfalt an Tintenpatronen auf dem Markt ist groß: Von günstigen Nachbaumodellen bis hin zu Original-Herstellerzubehör gibt es zahlreiche Optionen für Verbraucher. Wichtig sind dabei Aspekte wie Kompatibilität, Druckqualität und mögliche Garantieansprüche bei Schäden, die durch nicht originale Verbrauchsmaterialien entstehen können. Welche rechtlichen Konsequenzen können entstehen, wenn ein kompatibler Ersatz den Drucker beschädigt? Der folgende Fall zeigt eine konkrete gerichtliche Auseinandersetzung zu dieser Thematik….


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