Mit Tempo 116 km/h raste ein Autofahrer durch eine Ortschaft und riskierte damit nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Trotz der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kam der Fahrer mit einem blauen Auge davon: Dank eines Anti-Aggressions-Kurses und der drohenden Arbeitslosigkeit wurde das Fahrverbot von drei auf einen Monat reduziert. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues sah in der freiwilligen Teilnahme an der verkehrspsychologischen Maßnahme „Mobil PLUS Prävention“ und der prekären beruflichen Situation des Fahrers mildernde Umstände. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 OWi 8142 Js 18729/13 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bernkastel-Kues Datum: 21.10.2013 Aktenzeichen: 8 OWi 8142 Js 18729/13 Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Betroffene wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften zur Verantwortung gezogen. Er argumentierte, dass ein 3-monatiges Fahrverbot seinen Arbeitsplatz gefährde und nahm an der verkehrspsychologischen Maßnahme Mobil PLUS Prävention teil, um sein Verkehrsverhalten zu verbessern. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt innerhalb geschlossener Ortschaften die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 66 km/h. Kern des Rechtsstreits: Ob das 3-monatige Regelfahrverbot aufgrund der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme und der drohenden Gefahr des Arbeitsplatzverlusts auf 1 Monat verkürzt werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 480,00 € verurteilt, und das ursprüngliche 3-monatige Re
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen . Az.: 10 B 1034/22 – Beschluss vom 24.10.2022 Nachbarklage bei gesicherter wegemäßiger Erschließung Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe Die zulässige Beschwerde […]