Mit Tempo 116 km/h raste ein Autofahrer durch eine Ortschaft und riskierte damit nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Trotz der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kam der Fahrer mit einem blauen Auge davon: Dank eines Anti-Aggressions-Kurses und der drohenden Arbeitslosigkeit wurde das Fahrverbot von drei auf einen Monat reduziert. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues sah in der freiwilligen Teilnahme an der verkehrspsychologischen Maßnahme „Mobil PLUS Prävention“ und der prekären beruflichen Situation des Fahrers mildernde Umstände. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 OWi 8142 Js 18729/13 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Bernkastel-Kues
- Datum: 21.10.2013
- Aktenzeichen: 8 OWi 8142 Js 18729/13
- Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Beteiligte Parteien:
- Betroffener: Der Betroffene wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften zur Verantwortung gezogen. Er argumentierte, dass ein 3-monatiges Fahrverbot seinen Arbeitsplatz gefährde und nahm an der verkehrspsychologischen Maßnahme Mobil PLUS Prävention teil, um sein Verkehrsverhalten zu verbessern.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene überschritt innerhalb geschlossener Ortschaften die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 66 km/h.
- Kern des Rechtsstreits: Ob das 3-monatige Regelfahrverbot aufgrund der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme und der drohenden Gefahr des Arbeitsplatzverlusts auf 1 Monat verkürzt werden kann.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 480,00 € verurteilt, und das ursprüngliche 3-monatige Regelfahrverbot wurde auf 1 Monat verkürzt. Die 4-Monatsfrist für den Antritt des Fahrverbots wurde gewährt.
- Begründung: Das Gericht berücksichtigte die Teilnahme des Betroffenen an der verkehrspsychologischen Maßnahme Mobil PLUS Prävention, die eine positive Wirkung auf sein zukünftiges Fahrverhalten erwarten lässt. Zudem drohte ihm der Verlust des Arbeitsplatzes bei einem 3-monatigen Fahrverbot. Daher wurde das Fahrverbot auf 1 Monat reduziert, obwohl das Gericht nicht vollständig davon absah.
- Folgen: Der Betroffene muss die Geldbuße zahlen und das 1-monatige Fahrverbot antreten. Er trägt auch die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen. Das Urteil zeigt, dass verkehrspsychologische Maßnahmen und persönliche Umstände, wie der drohende Arbeitsplatzverlust, bei der Verhängung von Fahrverboten berücksichtigt werden können.
Führerscheinentzug und Verkehrspsychologie: Ein Fall zur Rehabilitation im Straßenverkehr
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert nicht nur technisches Können, sondern auch verantwortungsvolles Verhalten. Bei wiederholter Missachtung der Verkehrssicherheitsvorschriften droht der Entzug des Führerscheins, häufig begleitet von einem Fahrverbot. In solchen Fällen kann eine Verkehrspsychologische Maßnahme, wie beispielsweise ein Aufbauseminar oder eine Verkehrstherapie, eine wichtige Rolle bei der Rehabilitation spielen und möglicherweise zur Wiedererlangung des Führerscheins beitragen. Eine effektive Fahreignungsbewertung, oft auch mithilfe der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), kann darüber hinaus die Chancen auf eine Fahrverbotsverkürzung erhöhen….