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Bussgeldverfahren – Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messserie und der Statistikdatei

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In einem richtungsweisenden Urteil hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues entschieden, dass Autofahrer umfassenden Zugang zu den digitalen Daten ihrer Geschwindigkeitsmessung erhalten müssen. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Betroffenen, die die Genauigkeit ihrer Messung überprüfen wollen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 OWi 21/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bernkastel-Kues Datum: 03.03.2017 Aktenzeichen: 8 OWi 21/17 Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffene Partei: Die Person, gegen die das Bußgeldverfahren geführt wird, beantragte die Herausgabe der digitalen Falldatensätze inklusive unverschlüsselter Rohmessdaten und der gesamten Messserie, um mögliche Messfehler aufzuzeigen. Bußgeldstelle: Verpflichtet, die angeforderten Daten zur Verteidigung der betroffenen Partei zur Verfügung zu stellen, lehnte die Herausgabe von Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichnachweisen des Messgeräts ab. Um was ging es? Sachverhalt: Im Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit beantragte die betroffene Partei die Herausgabe bestimmter digitaler Falldatensätze, um die Messung auf Richtigkeit überprüfen zu können. Die Bußgeldstelle weigerte sich teilweise, dieser Bitte nachzukommen. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Bußgeldstelle verpflichtet ist, der betroffenen Person die vollständigen Messdaten und die Statistikdatei der Geschwindigkeitsmessung zur Verfügung zu stellen, um die Richtigkeit der Messung zu überprüfen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das


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