Eine Orthopädin in Teilzeit gewann vor dem Amtsgericht Bielefeld einen Rechtsstreit um Honorar für eine Wahlleistung. Obwohl die Patientin die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung aufgrund der geringen Arbeitszeit der Ärztin im Krankenhaus anzweifelte, gab das Gericht der Klage statt und verurteilte die Patientin zur Zahlung der Behandlungskosten. Die Richter stellten klar, dass für Wahlleistungen die fachliche Expertise und nicht die Position oder die Arbeitszeit entscheidend ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 406 C 131/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bielefeld Datum: 20.05.2021 Aktenzeichen: 406 C 131/20 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Medizinrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, die sowohl im Klinikum C. angestellt ist als auch eine eigene Praxis betreibt. Sie fordert die Zahlung für erbrachte Wahlleistungen im Klinikum. Beklagte: Eine Patientin, die die Wahlleistungsvereinbarung im Klinikum C. unterzeichnet hat, jedoch die Zahlung verweigert. Sie argumentiert, die Vereinbarung sei unwirksam und zweifelt die Aktivlegitimation der Klägerin an. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hat der Beklagten Wahlleistungen im Klinikum C. erbracht und dafür eine Rechnung über 2.135,62 € gestellt. Die Beklagte zahlte trotz Mahnung nicht. Im Rechtsstreit geht es um die Rechtmäßigkeit der Wahlleistungsvereinbarung und die Aktivlegitimation der Klägerin. Kern des Rechtsstreits: Die Frage ist, ob die Klägerin als Teilzeitanstellung im Klinikum die Wahlleistungsvereinbarung mit eigenem Liquidationsrecht rechtsgültig abschließen konnte, auch wenn sie keine offiziell leitende Position innehat. Was wurde entschieden?
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Az.: 8 ME 76/03 Beschluss vom 19.05.2003 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Nahe Verwandte müssen die Kosten für die Beerdigung eines Angehörigen immer übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn das Verhältnis zu dem Verstorbenen zerrüttet war. Sachverhalt: Eine Mutter wollte die Kosten für die Bestattung ihres Sohnes […]