Ein Berliner Pfandleihhaus muss sich wegen Wucherverdachts vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Ein Mann verkaufte seinen BMW für 3.000 Euro an das Pfandhaus und mietete ihn anschließend für 279 Euro monatlich zurück – der Wagen war jedoch mindestens doppelt so viel wert. Das Gericht erklärte den Kaufvertrag und die Rückmietung für sittenwidrig und nichtig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 57/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Berlin Datum: 24.09.2024 Aktenzeichen: 2 U 57/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Wirtschaftsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist eine Privatperson, die ihr Fahrzeug im Rahmen eines „sale and rent back“-Vertrags an die Beklagte verkauft hat. Der Kläger argumentiert, dass der vereinbarte Kaufpreis sittenwidrig niedrig war und seine finanzielle Notlage ausgenutzt wurde. Beklagte: Die Beklagte betreibt ein staatlich zugelassenes Pfandleihhaus und argumentiert, dass der Preis dem spezifischen Markt für solche Geschäfte entsprach und es keine Ausnutzung der Situation des Klägers gab. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verkaufte sein gebrauchtes Fahrzeug an die Beklagte, welche es ihm zur weiteren Nutzung vermietete. Der Kaufpreis von 3.000 € lag erheblich unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der später auf 7.000 € geschätzt wurde. Der Kläger fühlte sich bei Vertragsabschluss täuschungsbedingt in eine finanziell ungünstige Lage gebracht. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Kaufvertrag aufgrund der Unterschreitung des objektiven Verkehrswerts des Fahrzeugs und der Fortsetzung dieses Ungleichgewichts im Mietverhältnis
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de LG Cottbus – Az.: 6 O 68/11 – Urteil vom 08.12.2011 Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin fordert mit der Klage Mehrkosten für […]