Ein LKW-Fahrer überholte einen Radfahrer und verletzte ihn schwer. Der Fahrer flüchtete vom Unfallort, muss aber vorerst seinen Führerschein behalten. Gericht und Staatsanwaltschaft sind sich uneinig über die Gefahr, die von dem Fahrer ausgeht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 40 Ds 620 Js 31577/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bautzen Datum: 25.02.2024 Aktenzeichen: 40 Ds 620 Js 31577/22 Verfahrensart: Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Staatsanwaltschaft Görlitz: Antragstellerin, beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Angeklagten aufgrund von Fahrlässigkeit und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Angeklagter: Berufskraftfahrer, dem vorgeworfen wird, eine Fahrlässige Körperverletzung verursacht zu haben und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Er widersprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte überholte am 26.10.2022 einen Radfahrer ohne ausreichenden Sicherheitsabstand, was zu einem Unfall mit schweren Verletzungen des Radfahrers führte. Anschließend entfernte sich der Angeklagte vom Unfallort, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Fahrerlaubnis des Angeklagten vorläufig entzogen werden sollte, obwohl der Unfall bereits sechs Monate zurücklag und seitdem keine weiteren Verkehrsvergehen bekannt wurden. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde abgelehnt. Begründung: Da seit dem Unfall keine weiteren Verkehrsvergehen durch
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesgerichtshof Az: V ZR 178/08 Urteil vom 09.10.2009 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 9. Oktober 2009 für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 1. Juli 2008 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen […]