Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflicht Straßenbaulastträger für Wirtschaftsweg und Kreuzung

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein tragischer Unfall an einem Wirtschaftsweg wirft die Frage nach der Verantwortung der Gemeinde auf. Zwei Gemeindemitarbeiter standen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, nachdem ein Motorradfahrer mit einem landwirtschaftlichen Gespann kollidiert war. Unerwartet drehte sich der Prozess um die rechtliche Einordnung des Weges und endete mit einem Freispruch für die Angeklagten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 Ds-30 Js 474/17-86/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Beckum Datum: 06.03.2019 Aktenzeichen: 16 Ds-30 Js 474/17-86/18 Verfahrensart: Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagte: Zwei Angestellte der Gemeinde X, namentlich S1 und X1, waren zum Zeitpunkt der Tat verantwortlich für die Pflege und Freihaltung von Sichtflächen an Straßeneinmündungen. Ihnen wurde vorgeworfen, ihre Pflichten nicht erfüllt zu haben, was zur Kollision führte. Ihre Verteidigung stützte sich darauf, dass sie keine Garantenstellung zur Freihaltung der Sichtfläche in dem betroffenen Bereich hatten. Verunglückter Fahrer (C1): Ein am 12.03.2000 geborener Verkehrsteilnehmer, der bei dem Unfall verstorben ist. T1: Ein gesondert verfolgter Landwirt, der das landwirtschaftliche Gespann führte, welches in den Unfall verwickelt war. Um was ging es? Sachverhalt: C1 kollidierte mit einem landwirtschaftlichen Gespann, als dieser versucht hatte, in die H-Straße einzubiegen. Wegen hochgewachsenem Mais war die Sicht eingeschränkt. Angeklagt wurden zwei Gemeindemitarbeiter, die für die Freihaltung der Sicht verantwortlich seien sollten. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Angeklagten als Gemeindemitarbeiter die rechtliche Verpflichtung hatten, die Sichtdreiecke freizuhalten


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv