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Kinderzuschlag: Finanzielle Unterstützung für Familien

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Kinderzuschlag 2025: Mehr Geld für erwerbstätige Familien

Sie arbeiten und Ihr Einkommen reicht nicht für die ganze Familie? Der Kinderzuschlag kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und Ihren Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Erfahren Sie hier, ob Sie Anspruch auf diese Unterstützung haben und wie Sie sie beantragen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die arbeiten gehen.
  • Ab 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 Euro pro Kind und Monat (vorher: 292€).
  • Voraussetzung: Sie bekommen Kindergeld und Ihr Einkommen reicht nicht für den gesamten Bedarf der Familie.
  • Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze (600 € für Alleinerziehende, 900 € für Paare) und eine Höchsteinkommensgrenze.
  • Die Höhe des Kinderzuschlags hängt vom Einkommen, Vermögen und den Wohnkosten der Familie ab.
  • Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt (Online-Antrag möglich und empfohlen).
  • Der Kinderzuschlag wird in der Regel für 6 Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag notwendig.
  • Wichtig: Änderungen der Einkommens- und Familiensituation müssen der Familienkasse gemeldet werden.
  • Tipp: Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Sozialleistung, die Familien mit geringem Einkommen dabei unterstützen soll, den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann pro Kind bis zu 297 Euro (ab 2025) betragen. Das Hauptziel besteht darin, Eltern vor dem Bezug von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) zu bewahren und so eine finanzielle Existenzsicherung für Kinder zu gewährleisten. Typischerweise richtet man den Antrag an die Familienkasse, die dann prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ein praktisches Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.000 Euro als Paar. Dies liegt über der Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro für Paare, reicht aber nicht für den gesamten Familienbedarf. Durch den Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Kind (Stand 2024) kann die Familie ihre Existenz sichern, ohne Bürgergeld beantragen zu müssen.

Definition und Ziel des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern mit geringem Einkommen, einschließlich Bezieher von Versicherungsleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld. Ziel dieser Familienleistung ist es, Kinderarmut zu reduzieren, indem ein monatlicher Betrag zum Kindergeld hinzukommt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel sechs Monate. Einkommens- und Wohnkostenänderungen während des Bewilligungszeitraums müssen der Familienkasse nicht mitgeteilt werden. Jedoch müssen Änderungen der Bedarfsgemeinschaft – wie Ein- oder Auszüge von Haushaltsmitgliedern oder die Geburt eines Kindes – der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden.

Unterschied zum Kindergeld

Während das Kindergeld unabhängig vom Einkommen gezahlt wird und allen Eltern in Deutschland zusteht, hängt der Kinderzuschlag unmittelbar von der Höhe des Familieneinkommens sowie vom Bedarf des Kindes ab. Beide Leistungen können parallel in Anspruch genommen werden, sie erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen: Beide Leistungen sollen Eltern entlasten, aber der Kinderzuschlag knüpft stärker an die individuelle finanzielle Situation der Familie an….


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