Kinderzuschlag 2025: Mehr Geld für erwerbstätige Familien Sie arbeiten und Ihr Einkommen reicht nicht für die ganze Familie? Der Kinderzuschlag kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und Ihren Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Erfahren Sie hier, ob Sie Anspruch auf diese Unterstützung haben und wie Sie sie beantragen. Flux gen. Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die arbeiten gehen. Ab 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 Euro pro Kind und Monat (vorher: 292€). Voraussetzung: Sie bekommen Kindergeld und Ihr Einkommen reicht nicht für den gesamten Bedarf der Familie. Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze (600 € für Alleinerziehende, 900 € für Paare) und eine Höchsteinkommensgrenze. Die Höhe des Kinderzuschlags hängt vom Einkommen, Vermögen und den Wohnkosten der Familie ab. Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt (Online-Antrag möglich und empfohlen). Der Kinderzuschlag wird in der Regel für 6 Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag notwendig. Wichtig: Änderungen der Einkommens- und Familiensituation müssen der Familienkasse gemeldet werden. Tipp: Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Was ist der Kinderzuschlag? Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Sozialleistung, die Familien mit geringem Einkommen dabei unterstützen soll, den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann pro Kind bis zu 297 Euro (ab 2025) betragen. Das Hauptziel besteht darin, Eltern vor dem Bezug von Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Stuttgart Az.: 5 U 76/03 Urteil vom 08.12.2003 Vorinstanz: Landgerichts Hechingen, Az.: 2 O 111/02 Leitsatz: Haftung eines Autofahrers für die Unfallverletzungen, die sich eine psychisch erkrankte Fußgängerin nachts auf der Fahrbahnmitte einer Landstraße zuzieht. Zur Beweislastverteilung hinsichtlich des Standortes der Fußgängerin unmittelbar vor der Kollision. Rechtskräftig nach Rücknahme […]