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Hofübergabe – Rückfallklauseln – Rückübertragung – Vormerkung

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Ein Hof in Beckum wird nicht übergeben! Das Amtsgericht verweigerte die Genehmigung eines Hofübergabevertrags, da die darin enthaltenen Rückübertragungsklauseln den Hofnachfolger, einen Diplom-Agraringenieur, in seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit zu stark einschränken würden. Der junge Landwirt, der den Hof bereits seit zehn Jahren erfolgreich bewirtschaftet, sollte den Hof beispielsweise zurückgeben, falls er vor seinen Eltern stirbt oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Zum vorliegenden Urteil Az.: 100 Lw 69/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Beckum Datum: 28.08.2017 Aktenzeichen: 100 Lw 69/17 Verfahrensart: Landwirtschaftsgerichtliches Genehmigungsverfahren Rechtsbereiche: Grundstücksverkehrsrecht, Höferecht Beteiligte Parteien: Die Übertragsgeber: Diese sind die Eltern des Übertragsnehmers und die ursprünglichen Eigentümer des Hofs. Sie möchten den Hof an ihren Sohn übertragen, behalten sich jedoch Bedingungen vor, die die Rückübertragung ermöglichen. Der Übertragsnehmer: Der Sohn der Übertragsgeber, ein Dipl. Agrar-Ingenieur, der den Hof seit fast zehn Jahren eigenverantwortlich im Nebenerwerb bewirtschaftet. Um was ging es? Sachverhalt: Die Übertragsgeber wollen ihren Hof an ihren Sohn übertragen, haben jedoch eine bedingte Rückübertragung vereinbart, die Einfluss auf die eigenständige Betriebsführung des Übertragsnehmers hat. Die bedingte Rückübertragung könnte greifen, wenn der Übertragsnehmer vor den Übertragsgebern stirbt oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob solche Bedingungen zur Rückübertragung in dem Übertragsvertrag den Zielen der Verbesserung der Agrarstruktur zuwiderlaufen und rechtlich unzulässig sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Genehmigung der HofÃ


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