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Bußgeldverfahren – zur Verfügungstellung der gesamten Messserie

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Amtsgericht Beckum die Rechte von Verkehrssündern gestärkt und der Bußgeldstelle die Herausgabe vollständiger Messdaten inklusive Rohdaten einer Geschwindigkeitskontrolle auferlegt. Damit unterstreicht das Gericht die Bedeutung der umfassenden Akteneinsicht für eine effektive Verteidigung und räumt dem Recht auf ein faires Verfahren Vorrang vor datenschutzrechtlichen Bedenken ein. Der Fall könnte Signalwirkung für zukünftige Verfahren haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 OWi 136/23 (b) | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Beckum
  • Datum: 11.01.2024
  • Aktenzeichen: 20 OWi 136/23 (b)
  • Verfahrensart: Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Datenschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Verteidigung des Betroffenen: Die Verteidigung argumentiert, dass der Betroffene die vollständigen Messdaten benötigt, um konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche fehlerhafte Messung vortragen zu können. Ohne diese Möglichkeit würde das Recht des Betroffenen, aktiv am Verfahren mitzuwirken, unangemessen beschnitten.
  • Verkehrsbußgeldstelle des Kreises Warendorf: Die Behörde ist aufgefordert, die angeforderten Messdaten zur Verfügung zu stellen, damit die Verteidigung die Möglichkeiten der Messung auf Fehler überprüfen kann.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene wurde wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeklagt. Zur Verteidigung fordert er die vollständige Reihe unverschlüsselter Rohmessdaten des Tattages von der Verkehrsbehörde, um die Messungen auf Fehler zu überprüfen.
  • Kern des Rechtsstreits: Kann der Betroffene darauf bestehen, dass ihm die komplette Rohmessdatenreihe zur Verfügung gestellt wird, um die Geschwindigkeitsmessungen der Behörde auf Fehler zu überprüfen?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Dem Betroffenen müssen die vollständigen Messdaten der gesamten Messreihe zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
  • Begründung: Die Bereitstellung der Messdaten ist erforderlich, damit der Betroffene in der Lage ist, eventuelle Fehler im standardisierten Messverfahren nachzuweisen. Datenschutzrechtliche Bedenken sind unbegründet, da die Messreihe anonymisiert werden kann. Der Ausgang dieser Überprüfung kann auch an der Richtigkeit sämtlicher Messungen der Messserie Zweifel aufkommen lassen.
  • Folgen: Die Entscheidung ermöglicht es dem Betroffenen, die Messungen zu überprüfen und zu hinterfragen, ob die behauptete Ordnungswidrigkeit auf korrekten Messungen basiert. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich, da die Entscheidung unanfechtbar ist.

Rechte der Autofahrer im Bußgeldverfahren: Ein prägender Fallbericht

Bußgeldverfahren sind eine gängige Maßnahme im Verkehrsrecht, um Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden. Im Rahmen solcher Verfahren können Messdaten von Radarfallen oder anderen Messgeräten als Beweismittel herangezogen werden, um den Betroffenen eine Strafe, beispielsweise in Form eines Bußgeldbescheids oder sogar eines Fahrverbots, aufzuerlegen. Es ist wichtig, dass die Rechte der Autofahrer gewahrt bleiben, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Anhörung und Akteneinsicht im Vorverfahren. Ein zentraler Punkt in vielen Konflikten rund um Bußgeldverfahren ist die Bereitstellung der gesamten Messserie….


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