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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldverfahren – zur Verfügungstellung der gesamten Messserie

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In einem richtungsweisenden Urteil hat das Amtsgericht Beckum die Rechte von Verkehrssündern gestärkt und der Bußgeldstelle die Herausgabe vollständiger Messdaten inklusive Rohdaten einer Geschwindigkeitskontrolle auferlegt. Damit unterstreicht das Gericht die Bedeutung der umfassenden Akteneinsicht für eine effektive Verteidigung und räumt dem Recht auf ein faires Verfahren Vorrang vor datenschutzrechtlichen Bedenken ein. Der Fall könnte Signalwirkung für zukünftige Verfahren haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 OWi 136/23 (b) | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Beckum Datum: 11.01.2024 Aktenzeichen: 20 OWi 136/23 (b) Verfahrensart: Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Datenschutzrecht Beteiligte Parteien: Verteidigung des Betroffenen: Die Verteidigung argumentiert, dass der Betroffene die vollständigen Messdaten benötigt, um konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche fehlerhafte Messung vortragen zu können. Ohne diese Möglichkeit würde das Recht des Betroffenen, aktiv am Verfahren mitzuwirken, unangemessen beschnitten. Verkehrsbußgeldstelle des Kreises Warendorf: Die Behörde ist aufgefordert, die angeforderten Messdaten zur Verfügung zu stellen, damit die Verteidigung die Möglichkeiten der Messung auf Fehler überprüfen kann. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angeklagt. Zur Verteidigung fordert er die vollständige Reihe unverschlüsselter Rohmessdaten des Tattages von der Verkehrsbehörde, um die Messungen auf Fehler zu überprüfen. Kern des Rechtsstreits: Kann der Betroffene darauf bestehen, dass ihm die komplette Rohmessdatenreihe zur Verfügung gestellt wird, um die Geschwindigkeitsmessungen der Behörde auf Fehler zu überprüfen?


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