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Rechtsanwaltskosten bei durchschnittlicher Verkehrsordnungswidrigkeit

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Anwaltsgebühren im Fokus: Wegen eines simplen Vorfahrtsverstoßes mit 120 Euro Bußgeld entbrannte ein Rechtsstreit um die Höhe der Anwaltskosten. Das Amtsgericht Bad Salzungen musste entscheiden, ob die Anwältin einer Autofahrerin berechtigt war, höhere Gebühren als die von der Rechtsschutzversicherung gezahlten 754,90 Euro zu verlangen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 C 121/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Bad Salzungen Datum: 30.09.2021 Aktenzeichen: 1 C 121/21 Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich Ersatz von Anwaltskosten Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Rechtsanwältin oder Kanzlei, die Anwaltskosten beanspruchen will. Die Klägerin vertrat die Beklagte in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und machte Kosten geltend, die von der Rechtsschutzversicherung der Beklagten nicht in voller Höhe erstattet wurden. Beklagte: Eine Person, die von der Klägerin in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren vertreten wurde. Die Beklagte sieht die geforderte Anwaltskostenhöhe als überhöht an und verweist darauf, dass lediglich Gebühren unterhalb der Mittelgebühr gerechtfertigt sind. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte Restkosten in Höhe von 943,69 €, von denen die Rechtsschutzversicherung der Beklagten nur 754,90 € zahlte. Die Streitfrage drehte sich um die Angemessenheit der Gebühren für die anwaltliche Vertretung in einem Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren, das mit Missachtung der Vorfahrt mit Unfallverursachung zu tun hatte. Kern des Rechtsstreits: Ob die Klägerin berechtigt ist, Gebühren in Höhe der Mittelgebühr nach § 14 RVG zu fordern, obwohl die Rechtsschutzversicherung der Beklagten nur eine herabgesetzte Mittelgebühr als angemessen ansah.


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