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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietvertragsbeendigung mit mehreren Mietern

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Eine Frau zieht nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus, doch ihr Ex-Partner verwehrt ihr den Zugang und die Zustimmung zur Kündigung. Daraufhin verlangt die Vermieterin weiter Miete von der ausgezogenen Frau – doch das Amtsgericht Bad Segeberg hat nun entschieden, dass die Frau nicht mehr zahlen muss. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Fallstricke bei gemeinsamen Mietverträgen und die Bedeutung von Treu und Glauben im Mietrecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17b 66/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bad Segeberg
  • Datum: 23.05.2024
  • Aktenzeichen: 17b 66/23
  • Verfahrensart: Zivilprozessverfahren wegen Mietstreitigkeiten
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Vermieterin der Wohnung. Sie fordert rückständige Mietzahlungen für die Jahre 2022 und 2023 und argumentiert, dass das Mietverhältnis nicht beendet wurde, da keine gemeinsame Kündigung mit beiden Mietern erfolgte.
  • Beklagte: Ehemalige Mieterin, die im September 2020 auszog und die Kündigung des Mietverhältnisses zum 28.02.2021 ausgesprochen hatte. Sie beantragt die Abweisung der Klage und will feststellen lassen, dass das Mietverhältnis bereits im Februar 2021 beendet wurde. Sie argumentiert, dass das Mietverhältnis konkludent beendet wurde, da der andere Mieter den Zugang zur Wohnung durch Schlosswechsel verweigerte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin beansprucht ausstehende Mietzahlungen, obwohl die Beklagte bereits 2020 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und eine Beendigung des Mietverhältnisses gefordert hatte. Die Kündigung wurde jedoch von der Klägerin als unwirksam angesehen, da die Zustimmung des anderen Mieters fehlte.
  • Kern des Rechtsstreits: Ist das Mietverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten aufgrund des Verhaltens der Parteien wirksam beendet worden?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage der Vermieterin wurde abgewiesen, der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und es wurde festgestellt, dass das Mietverhältnis zum 28.02.2021 wirksam beendet wurde.
  • Begründung: Die einseitige Kündigung der Beklagten war formell unwirksam, dennoch musste der verbleibende Mieter aufgrund von Treu und Glauben so behandelt werden, als hätte er zugestimmt, weil er seinen Zugang zur Wohnung verweigerte. Dies machte es der Beklagten unmöglich, das Mietverhältnis zu beenden.
  • Folgen: Die Klägerin trägt 70 % und der Beklagte 30 % der Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil zeigt, dass Vermieter und Mieter auf gemeinsame Entscheidungen angewiesen sind, aber auch das Verhalten eines Mieters bei der Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung berücksichtigt werden kann. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Mietvertragskündigung in Wohngemeinschaften: Wichtige rechtliche Aspekte klären

Die Beendigung eines Mietvertrags kann komplex sein, insbesondere wenn mehrere Mieter in einer Wohngemeinschaft zusammen wohnen. Das Mietrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, einen Mietvertrag zu kündigen oder aufzulösen, wobei die Zustimmung aller Mieter oftmals eine wesentliche Rolle spielt. Kündigungsfristen und die rechtlichen Aspekte der Mietvertragskündigung sind entscheidend, um mögliche Konflikte zu vermeiden und einen reibungslosen Mieterwechsel zu gewährleisten. Besonderheiten wie die Härtefallregelung oder die Vertragsdetails können das Verfahren beeinflussen….


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