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Kfz-Kaskoversicherung – Risikoausschluss für Rennveranstaltungen

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Ein Porsche-Fahrer verunglückt bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung auf dem Hockenheimring und seine Versicherung weigert sich zu zahlen – doch das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt klar: Auch bei Motorsportveranstaltungen kann Versicherungsschutz bestehen. Entscheidend ist, ob es bei dem Wettbewerb auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, wie die Richter in einem wegweisenden Urteil feststellen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 69/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe Datum: 07.11.2024 Aktenzeichen: 12 U 69/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich Versicherungsschutzes bei einer Fahrveranstaltung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Porsche Cayman GT4 RS, der an der Veranstaltung „Porsche Drivers Competition Pro“ teilnahm und einen Unfall hatte. Der Kläger argumentiert, dass die Veranstaltung als Gleichmäßigkeitsprüfung stattfand, bei der es nicht um Höchstgeschwindigkeit ging, und beansprucht die Versicherungssumme für den entstandenen Schaden. Beklagte: Versicherungsgesellschaft des Klägers, die den Schadenersatz abgelehnt hat mit der Begründung, der Versicherungsvertrag schließe Schäden aus Veranstaltungen aus, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankomme. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger nahm mit seinem versicherten Fahrzeug an einer auf Gleichmäßigkeit ausgerichteten Fahrveranstaltung teil, bei der er verunfallte. Er forderte von seiner Versicherung Ersatz der Reparaturkosten. Die Versicherung lehnte ab und argumentierte, dass es sich um eine nicht versicherte Rennveranstaltung handelte. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Veranstaltung „Porsche Drivers Competition Pro“ eine Veranstaltung ist, bei der es auf HÃ


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