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Gemeinschaftliches Testament – Wir setzen uns gegenseitig zu befreiten Vorerben ein

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Ein Mann, drei Testamente und ein erbitterter Streit zwischen Sohn und Stiefmutter – das Oberlandesgericht Karlsruhe musste entscheiden, wer nach dem Tod des Mannes rechtmäßiger Erbe ist. Der Clou: Ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 1980 mit der ersten Ehefrau, in dem die gemeinsamen Söhne als Nacherben eingesetzt wurden, entfaltete noch Jahrzehnte später seine bindende Wirkung. Damit waren die späteren Testamente mit der zweiten Ehefrau, die sich darin gegenseitig als Alleinerben einsetzten, unwirksam.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Datum: 09.12.2024
Aktenzeichen: 14 W 87/24 (Wx)
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren bzgl. Erbscheinseinzugs
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Beteiligte Ziffer 1: Zweite Ehefrau des Erblassers, die einen Erbschein beantragte, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Sie argumentierte, dass der gemeinschaftliche Wille im Testament von 1980 keine Bindungswirkung bezüglich ihrer Erbeinsetzung habe.
Beteiligte Ziffer 2: Sohn des Erblassers aus erster Ehe, der die Einziehung des Erbscheins wünschte. Er argumentierte, dass der Erbschein unwirksam sei, da die Erbeinsetzung der zweiten Ehefrau gegen die Bindungswirkung des Testaments von 1980 verstoße.

Um was ging es?

Sachverhalt: Nach dem Tod seines Vaters und des vorverstorbenen Bruders beantragte der Sohn aus erster Ehe die Einziehung eines zugunsten der zweiten Ehefrau ausgestellten Erbscheins. Der Erblasser hatte in verschiedenen Testamenten seinen Nachlass geregelt, wobei im Testament von 1980 die gemeinsamen Kinder aus erster Ehe als Erben und die Ehegatten als befreite Vorerben bestimmt wurden.
Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich um die Frage, ob die zweite Ehefrau aufgrund späterer Testamente[…]


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