Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Datum: 09.12.2024
Aktenzeichen: 14 W 87/24 (Wx)
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren bzgl. Erbscheinseinzugs
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Beteiligte Ziffer 1: Zweite Ehefrau des Erblassers, die einen Erbschein beantragte, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Sie argumentierte, dass der gemeinschaftliche Wille im Testament von 1980 keine Bindungswirkung bezüglich ihrer Erbeinsetzung habe.
Beteiligte Ziffer 2: Sohn des Erblassers aus erster Ehe, der die Einziehung des Erbscheins wünschte. Er argumentierte, dass der Erbschein unwirksam sei, da die Erbeinsetzung der zweiten Ehefrau gegen die Bindungswirkung des Testaments von 1980 verstoße.
Um was ging es?
Sachverhalt: Nach dem Tod seines Vaters und des vorverstorbenen Bruders beantragte der Sohn aus erster Ehe die Einziehung eines zugunsten der zweiten Ehefrau ausgestellten Erbscheins. Der Erblasser hatte in verschiedenen Testamenten seinen Nachlass geregelt, wobei im Testament von 1980 die gemeinsamen Kinder aus erster Ehe als Erben und die Ehegatten als befreite Vorerben bestimmt wurden.
Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich um die Frage, ob die zweite Ehefrau aufgrund späterer Testamente[…]