Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Augsburg
Datum: 26.01.2021
Aktenzeichen: 11 VI 7041/20
Verfahrensart: Beschlussverfahren zur Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments
Rechtsbereiche: Erbrecht, Familienrecht
Beteiligte Parteien:
Erblasser (verstorben): Erstellte ein Gemeinschaftliches Testament zusammen mit seiner Ehefrau. Der Erblasser hinterließ auch zwei Söhne, die zu den gesetzlichen oder gewillkürten Erben zählen.
Ehefrau des Erblassers (noch lebend): Beteiligte am gemeinschaftlichen Testament und betroffene Partei im Verfahren.
Gesetzliche und Gewillkürte Erben (Söhne des Erblassers): Zwei Söhne des Erblassers sind betroffene Parteien, da sie zu den Erben zählen.
Um was ging es?
Sachverhalt: In einem gemeinschaftlichen Testament, das am 23.03.2011 erstellt und durch zwei Nachträge vom 24.03.2011 und 23.11.2016 ergänzt wurde, gab es Untrennbare Verfügungen von Todes wegen. Der Erblasser und seine Ehefrau verwendeten in den Nachträgen die Formulierung „Wir“, was die Untrennbarkeit verdeutlicht.
Kern des Rechtsstreits: Ob die gesa[…]