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Gemeinschaftliches Testament – untrennbare Verfügungen mit verbundenen Nachträgen

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

In einem ungewöhnlichen Erbfall entschied das Amtsgericht Augsburg, dass zwei Nachträge zu einem gemeinschaftlichen Testament untrennbar miteinander verbunden sind und daher gemeinsam eröffnet werden müssen. Der Fall betrifft ein Ehepaar, das in den Jahren 2011 und 2016 Nachträge zu ihrem Testament verfasst hatte, in denen sie die Verwendung des Wortes „Wir“ als Ausdruck ihres gemeinsamen Willens nutzten. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die beiden Söhne des Erblassers, die nun umfassend über den Inhalt des Testaments informiert werden müssen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Augsburg
Datum: 26.01.2021
Aktenzeichen: 11 VI 7041/20
Verfahrensart: Beschlussverfahren zur Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments
Rechtsbereiche: Erbrecht, Familienrecht

Beteiligte Parteien:

Erblasser (verstorben): Erstellte ein Gemeinschaftliches Testament zusammen mit seiner Ehefrau. Der Erblasser hinterließ auch zwei Söhne, die zu den gesetzlichen oder gewillkürten Erben zählen.
Ehefrau des Erblassers (noch lebend): Beteiligte am gemeinschaftlichen Testament und betroffene Partei im Verfahren.
Gesetzliche und Gewillkürte Erben (Söhne des Erblassers): Zwei Söhne des Erblassers sind betroffene Parteien, da sie zu den Erben zählen.

Um was ging es?

Sachverhalt: In einem gemeinschaftlichen Testament, das am 23.03.2011 erstellt und durch zwei Nachträge vom 24.03.2011 und 23.11.2016 ergänzt wurde, gab es Untrennbare Verfügungen von Todes wegen. Der Erblasser und seine Ehefrau verwendeten in den Nachträgen die Formulierung „Wir“, was die Untrennbarkeit verdeutlicht.
Kern des Rechtsstreits: Ob die gesa[…]


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