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Bußgeldbescheid – Konkretisierung Tatgeschehen – Verjährungsunterbrechung

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Raser kommt dank ungenauer Ortsangabe im Bußgeldbescheid davon! Obwohl er auf der A8 bei Gersthofen geblitzt wurde, stellte das Amtsgericht Augsburg das Verfahren ein, da die Behörden den Tatort nicht genau genug benannten. Somit war der Geschwindigkeitsverstoß bereits verjährt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 45 OWi 605 Js 107352/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Augsburg Datum: 26.09.2024 Aktenzeichen: 45 OWi 605 Js 107352/24 Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafprozessrecht Beteiligte Parteien: Der Betroffene: Ihm wurde eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, die jedoch verjährt war. Staatskasse: Trägt die Kosten des Verfahrens. Um was ging es? Sachverhalt: Dem Betroffenen wurde eine Ordnungswidrigkeit vom 14.10.2023 vorgeworfen, die bei Eingang der Akten am 22.02.2024 bereits verjährt war. Der Tatort wurde im Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen unzureichend konkretisiert, ohne Angabe eines markanten Punktes oder genauer Kilometerangabe. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit mit den vorliegenden Dokumenten hinreichend konkretisiert war, um die Verjährung zu unterbrechen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Verfahren wurde eingestellt, da ein Verfahrenshindernis bestand. Die Kosten trägt die Staatskasse, notwendige Auslagen des Betroffenen werden nicht erstattet. Begründung: Die Verjährung war eingetreten, da weder die Anhörung noch der Bußgeldbescheid hinreichend konkret waren, um die Ordnungswidrigkeit eindeutig zuzuordnen und die Verjährung zu unterbrechen. Folgen: Der Betroffene hat keine Auslagen erstattet erhalten, und die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit der


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