Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Amtsgericht Bad Berleburg
Datum: 16.01.2018
Aktenzeichen: 4 VI 261/17
Verfahrensart: Verfahren zur Anordnung einer Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft
Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht
Beteiligte Parteien:
Ein Antragsteller (Beteiligter zu 1): Hat Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt. Argumentiert mit dem Bedürfnis nach Sicherung des Nachlasses.
Ein weiterer Beteiligter (Beteiligter zu 2): Hat einen Erbscheinsantrag gestellt. Stimme der postmortalen Vollmacht zu, jedoch umstritten, ob er Nacherbe ist.
Testamentsvollstrecker (Beteiligte zu 3 bis 5): Behaupten, dass trotz des Todes des Vorerben die Testamentsvollstreckung fortbestehe und sie weiterhin den Nachlass verwalten sollten.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte die Anordnung einer Nachlassverwaltung, da die Erbenstellung ungeklärt war und kein eindeutiger Erbe festgestellt werden konnte. Es existierten widersprüchliche Erbscheinsanträge, und die Verwaltung des Nachlasses war von überdurchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob eine Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft gerechtfertigt war, angesichts der unübersicht[…]