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Anordnung Nachlassverwaltung – Voraussetzungen

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Ein Schloss mit 13.000 Hektar Land und über 60 Angestellten – mitten in Deutschland entbrennt ein erbitterter Erbstreit um ein Millionenvermögen. Zwei Parteien kämpfen um die Nachfolge eines verstorbenen Gutsbesitzers, während das Amtsgericht Bad Berleburg einen neutralen Nachlasspfleger einsetzt, um die wertvollen Besitztümer zu sichern. Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen und die Entscheidung des Gerichts sorgt für Spannung in der Region.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Bad Berleburg
Datum: 16.01.2018
Aktenzeichen: 4 VI 261/17
Verfahrensart: Verfahren zur Anordnung einer Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft
Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassrecht

Beteiligte Parteien:

Ein Antragsteller (Beteiligter zu 1): Hat Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung gestellt. Argumentiert mit dem Bedürfnis nach Sicherung des Nachlasses.
Ein weiterer Beteiligter (Beteiligter zu 2): Hat einen Erbscheinsantrag gestellt. Stimme der postmortalen Vollmacht zu, jedoch umstritten, ob er Nacherbe ist.
Testamentsvollstrecker (Beteiligte zu 3 bis 5): Behaupten, dass trotz des Todes des Vorerben die Testamentsvollstreckung fortbestehe und sie weiterhin den Nachlass verwalten sollten.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte die Anordnung einer Nachlassverwaltung, da die Erbenstellung ungeklärt war und kein eindeutiger Erbe festgestellt werden konnte. Es existierten widersprüchliche Erbscheinsanträge, und die Verwaltung des Nachlasses war von überdurchschnittlicher Schwierigkeit und Bedeutung.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob eine Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft gerechtfertigt war, angesichts der unübersicht[…]


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